Höchstgehalte von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln

Höchstgehalte von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln

Für PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS sowie die Summe dieser vier PFAS in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft (Eier, Fischereierzeugnisse und Muscheln, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse wie Innereien) gelten seit 2023 in den Mitgliedstaaten der EU Höchstgehalte. Werden diese Höchstgehalte in Lebensmitteln überschritten, dürfen diese nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
 
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (PFNA, PFDA, PFUnDA, PFDoDA, PFTrDA, PFTeDA) ist seit Februar 2023 beschränkt.
 
 
Quelle:

  • https://www.bfr.bund.de

 
Dr. Arno Langbehn

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