Mit der Verordnung (EU) 2022/1393 vom 11.08.2022 legte die Kommission Höchstgehalte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen fest.
In den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurde in Abschnitt 8 der Eintrag 8.6 mit folgenden Höchstwerten für Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Äquivalente (Δ9-THC-Äquivalente) eingefügt:
Hanfsamengewonnene/verarbeitete Erzeugnisse,
3,0 mg/100g*
Gemahlene Hanfsamen, (teilweise)
entfettete Hanfsamen und andere aus Hanfsamengewonnene/verarbeitete Erzeugnisse,
3,0 mg/100g*
mit Ausnahme von Hanfsamenöl
Hanfsamenöl
7,5 mg/100g*
Höchstwerte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) festgesetzt
Hanfsamen und Hanfsamen-Öl
Mit der Verordnung (EU) 2022/1393 vom 11.08.2022 legte die Kommission Höchstgehalte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen fest.
In den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurde in Abschnitt 8 der Eintrag 8.6 mit folgenden Höchstwerten für Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Äquivalente (Δ9-THC-Äquivalente) eingefügt:
Hanfsamen 3,0 mg/100g*
Gemahlene Hanfsamen, (teilweise)
entfettete Hanfsamen und andere aus Hanfsamen
gewonnene/verarbeitete Erzeugnisse,
mit Ausnahme von Hanfsamenöl 3,0 mg/100g*
Hanfsamenöl 7,5 mg/100g*
* Summe aus Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Delta-9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA) (= Δ9-THC (Δ9-THC + 0,877 x Δ9-THCA).
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte am 7. Januar 2020 einen wissenschaftlichen Bericht zur Bewertung der akuten Exposition des Menschen gegenüber Δ9-THC unter Berücksichtigung der durch die Empfehlung (EU) 2016/2115 generierten Daten über das Vorkommen. Die ARfD von 1 μg/kg KG wurde in bestimmten Schätzungen der akuten Exposition überschritten. Obwohl in den Expositionsschätzungen die akute Exposition gegenüber Δ9-THC in der Union wahrscheinlich überschätzt wird, stellt die derzeitige Exposition gegenüber Δ9-THC ein potenzielles Gesundheitsproblem dar.
Die Verordnung trat zum 01.09.2022 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2023.
QUELLE:
- Amtsblatt der EU Nr. L 211 vom 12.08.2022, S. 83
Dr. Herbert Otteneder