Am 01. August hat das Kabinett den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) verabschiedetet. Inhalt des Gesetzes ist ein Sofortprogramm, mit dem die Arbeitssituation in der Pflege ab 2019 spürbar verbessert werden soll.
Verbesserungen in Krankenhäusern
Vorgesehen ist konkret, dass in Krankenhäusern ab 2019 jede zusätzliche und jede aufgestockte Stelle für Pflegekräfte finanziert wird. Ab 2020 soll die Finanzierung der Pflege in den Krankenhäusern dann grundsätzlich neu geregelt werden. Verstöße gegen eine noch festzulegende Mindestpersonalausstattung sind dann mit Sanktionen zu ahnden. Ab 2019 ist die Ausbildung in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Krankenkassen zu tragen. Rückwirkend ab 2018 sind zudem tariflich vereinbarte Entgeltsteigerungen möglich.
Verbesserungen in vollstationären Einrichtungen
Bei vollstationären Pflegeeinrichtung ist zusätzliches Pflegepersonal vorgesehen, um den Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege besser zu berücksichtigen. 13.000 neue Stellen sollen so geschaffen werden. Deren Aufteilung richtet sich nach Anzahl der Bewohner. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Stelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Stellen zusätzlich.
Verbesserungen für ambulante Pflegedienste
Um die ambulante Pflege zu stärken, sind Wegezeiten im unterversorgten ländlichen Raum besser zu honorieren. Daneben sieht das Gesetz vor, dass die Bezahlung der Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 zukünftig nach mit den Pflegediensten vereinbarten Beträgen erfolgen soll.
Entlastung durch Digitalisierung
Bei der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung im Umfang von bis zu 12.000 Euro soll es eine 40-prozentige Kofinanzierung geben. Verbindliche Kooperationsverträge sollen die Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte mit stationären Pflegeeinrichtungen stärken. Hierfür ist ein technischer Standard für die digitale Kommunikation zu entwickeln.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Solche Maßnahmen in der ambulanten und stationären Altenpflege werden finanziell unterstützt, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind, oder die Familienfreundlichkeit in anderer Weise unterstützen.
ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
www.abvp.de
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