Im Zusammenhang mit einer Verbraucheranfrage informiert das Portal Lebensmittelklarheit darüber, dass es für den Begriff „Fond“ keine rechtliche Definition und damit auch keine exakten Vorgaben gäbe, wie ein „Rinderfond“ hergestellt wird.
Anfragen und Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigten, dass Verbraucher:innen erwarten, dass ein Rinderfond unter der Verwendung von Rindfleisch oder Rinderknochen hergestellt wird. Ein Rinderfond könne laut Lebensmittelklarheit einerseits durch Auskochen von Fleisch oder Knochen hergestellt werden. In einigen Rinderfonds komme jedoch auch fertiger Fleischextrakt zum Einsatz, also ein konzentrierter Auszug aus Rindfleisch. Er enthalte die Inhaltsstoffe des Fleisches, beispielsweise Aromastoffe in konzentrierter Form und habe den Vorteil, dass er sich besser lagern und verarbeiten lässt als frisches Fleisch. Zudem lasse sich damit ein gleichbleibender Geschmack garantieren. In der Zutatenliste wird er als „Rindfleischextrakt“ aufgeführt. Vereinzelt seien auf dem Markt zudem „Rinderfonds“ zu finden, die aromatisiert sind.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit fehlen Regelungen in Leitsätzen, welche die Qualitätsmerkmale und –unterschiede von Fonds und Brühen beschreiben. Anbieter sollten dem Portal zufolge keine Abbildungen von Rindfleisch aufdrucken, wenn sie den Fond aus Extrakt herstellen. Zudem sollten sie gegebenenfalls auf der Schauseite auf eine Aromatisierung hinweisen, um keine falschen Erwartungen zu wecken.
Quelle:
- Meldung lebensmittelklarheit.de vom 13.04.2023
Dr. Greta Riel