Für die mikrobiologische Bewertung von Kosmetika werden die Grenzwerte der Norm ISO 17516 zugrunde gelegt. Diese Norm ist auch in den Leitlinien des SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit) verankert. In der Norm ist für die Gesamtkeimzahl ein Grenzwert von 1000 KbE/g festgelegt. In Produkten, die speziell für Kinder unter drei Jahren, für die Augenpartie oder die Schleimhäute vorgesehen sind, liegt der Grenzwert bei 100 KbE/g. In kosmetischen Mitteln dürfen zudem die Keime Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus und Candida albicans in 1 g Produkt nicht nachweisbar sein.
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat im Jahr 2023 von den rund 1.000 Proben kosmetischer Mittel 429 Proben hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit untersucht. Dabei waren insgesamt vier der untersuchten Proben auffällig: Zwei wurden wegen einer erhöhten Keimzahl bemängelt. In solchen Fällen sei davon auszugehen, dass die gute Herstellungspraxis nicht eingehaltenen wurde. Zwei weitere Proben wurden als nicht sicher für die menschliche Gesundheit beurteilt, da in beiden Produkten potentiell pathogene Keime nachgewiesen wurden: Bei einem Gesichts- und Körperpeeling wurde der Keim Burkholderia cepacia identifiziert, in einer Hand- und Körperlotion konnte Pluralibacter gergoviae nachgewiesen werden, welcher besonders bei immungeschwächten Personen zu schweren bakteriellen Infektionen führen kann.
Quelle: Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel