Bezüglich des neuartigen SARS-CoV-2-Virus gibt es Vermutungen, dass das Virus auf Oberflächen, also z.B. auch auf Lebensmittelverpackungen, über einen kurzen Zeitraum, überlebt und somit Infektionen auslösen könnte. Für eine Übertragung des Virus von Lebensmitteln auf den Menschen gibt es aktuell jedoch keinerlei Hinweise. Dies kann sowohl Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) entnommen werden.
Für Wissenschaftler des LHL stellte sich die Frage, ob es trotz der in diesen Betrieben angewendeten strengen Hygienerichtlinien wegen COVID19-Erkrankungen von Mitarbeitern zu einer Kontamination der Fleischoberfläche mit SARS-CoV-2-Virus kommen könnte - und ob auf diese Art das Virus möglicherweise bis zum Verbraucher gelangen könnte.
Im LHL wurden die Oberflächen von Fleischproben der Routinediagnostik, die aus verschiedenen Stufen der Gewinnungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette stammten, untersucht. Hierbei kam dieselbe Nachweismethode zum Einsatz, die auch für die Diagnostik von COVID19 beim Menschen Verwendung findet. Bei dieser Methode handelt es sich um eine PCR-Analyse (Polymerase Chain Reaction, Polymerase-Kettenreaktion), die Teile des Genoms des SARS-CoV-2-Virusgenoms nachweist. Für die Untersuchungen wurden Abstriche von Rind-, Schwein- als auch Geflügelfleischstücken entnommen. Das Ergebnis beruhigt: In keiner der insgesamt 107 untersuchten Proben konnte das SARS-CoV-2-Virusgenom nachgewiesen werden.
QUELLE:
- Pressemitteilung Landesbetrieb Hessisches Landeslabor vom 12.06.2020
Dr. Greta Riel