Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de). Aus den Meldungen wird mittels der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Erfasst werden die Daten für Mastkälber bis 8 Monate, Mastrinder älter als 8 Monate, Ferkel bis 30 kg Körpergewicht, Mastschweine über 30 kg Körpergewicht, Masthühner und Mastputen.
Der Tierhalter muss seine betriebsindividuelle Kennzahl, die ihm von seiner Überwachungsbehörde mitgeteilt wurde, mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen vergleichen. Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe (Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung ergreifen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (Kennzahl 2) liegt, muss der Tierhalter einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.
Nach den Zahlen für das Halbjahr 2018 (01.01. – 30.06.2018), die im Bundesanzeiger zum 28.09. veröffentlicht wurden, sind bei Masthühnern gegenüber dem zweiten Quartal 2017 die Kennzahlen 1 und 2 und bei Mastkälbern die Kennzahl 2 angestiegen. D.h. die Schwellenwerte für Maßnahmen wurden gelockert. Gesunken sind die Kennzahlen 1 und 2 bei Ferkeln, Mastschweinen und Mastputen sowie die Kennzahl 2 bei Mastkälbern, d. h die Anforderungen wurden strenger. Im langfristigen Vergleich sind für die Erfassungsperioden ab 31.03.2015 bis zum 31.03.2018 die Kennzahlen insgesamt niedriger geworden.
QUELLEN:
• Elektronischer Bundesanzeiger (BAnz AT) vom 28.09.2018 B7
• www.bvl.bund.de (Startseite > Lebensmittel > Fachmeldungen > Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht) vom 28.09.2018
Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 12/2018)