Kommission will Transfettsäuren verringern
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Kommission will Transfettsäuren verringern

Die EU Kommission hat den Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1625/ 2006 vorgelegt. Danach soll der Gehalt von industriell bedingten Transfettsäuren in Lebensmitteln verringert werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Gehalt an Transfettsäuren außer denen, die natürlicherweise in tierischem Fett vorkommen, nicht mehr als 2 g pro 100 g Fett betragen darf. Wobei für „Fett“ und „Transfettsäuren“ die Definitionen in Anhang I, Ziffern 2 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 anzuwenden sind.

Bereits 2009 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten erstellt, in dem sie forderte, dass die Aufnahme von Transfettsäuren über die Nahrung so gering wie möglich sein soll. Weiter veröffentlichte die EFSA 2015 einen Bericht über die Aufnahme an Transfettsäuren mit der gesamten Nahrungsaufnahme in der Europäischen Union. In ihm erinnerte die Behörde daran, dass koronare Herzkrankheiten eine der hauptsächlichen Todesursachen in der Union sind.

Die Aufnahme von Transfettsäuren erhöht mehr als jeder andere Nährstoff das Risiko für koronare Herzkrankheiten. Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis fordert der Bericht, einen gesetzlichen Grenzwert für industrielle Transfettsäuren in Lebensmitteln. Dies sei die effektivste Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und den Verbraucherschutz. Auch die WHO forderte im Mai 2018 Transfettsäuren aus der globalen Nahrungsmittelversorgung zu eliminieren.


QUELLE:

•  Europäische Kommission SANTE/10819/2018


Dr. Herbert Otteneder

 

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