2.290 Meldungen wurden im vergangenen Jahr über das Europäische Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit bei der Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle (AAC) übermittelt. Das Netzwerk dient den Behörden dazu, sich europaweit zu Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht auszutauschen. Die Anzahl der Meldungen in 2021 entspricht ungefähr der Anzahl aus dem Vorjahr und lässt auf eine konstante Nutzung des Netzwerkes schließen.
1.142 der gemeldeten Verstöße hatten im vergangenen Jahr einen Bezug zu Deutschland. Dabei waren die Produktkategorien Nahrungsergänzungsmittel (11 %), Obst und Gemüse (9 %) und Getränke (9 %) die drei am häufigsten gemeldeten Kategorien im Bereich der Allgemeinen Amtshilfe. Die meisten Verstoßmeldungen, die 2021 durch Deutschland erstellt wurden (786 gesamt), waren an die Niederlande (30 %), Österreich (12 %) und Italien (10 %) gerichtet. Am häufigsten empfangen wurden Verstoßmeldungen (356 gesamt) aus Österreich (49 %), Belgien (9 %) und Italien (5 %).
Der EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) folgend integriert das iRASFF seit Oktober 2019 das Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) und die Amtshilfeverfahren (AAC) in einer Plattform. Seitdem gibt es nur noch ein System für die Belange der grenzüberschreitenden europäischen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle. Anders als das RASFF, bei dem unmittelbar alle Mitgliedstaaten eine Meldung erhalten, dient das AAC zum bilateralen Austausch bei einfachen Verstößen mit grenzüberschreitender Dimension. Ist jedoch Gefahr im Verzug und muss einem Risiko schnell begegnet werden, erlaubt die Integration des AAC ins iRASFF eine umgehende Alarmierung aller Netzmitglieder mittels eines Mausklicks.
QUELLE:
- Meldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 05.07.2022
Dr. Greta Riel