Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, sind die Leitsätze zwar im Plenum der Deutschen Lebensmittelbuchkommission (DLBK) verabschiedet worden jedoch noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Dennoch sind die großen Linien aus der Vorarbeit der DLMBK bekannt. So wird es ein „vegetarisches Filet“ nicht mehr geben, da sich die Bezeichnung des Namens spezieller Fleischstücke bedient. Wohl aber wird es bei der „vegetarischen Curry-Wurst“ bleiben. Für eine Umstellung bereits bestehender, nicht mehr leitsatzkonformer Bezeichnungen werden Übergangsfristen eingeräumt.
Hersteller verweisen auf Studien, nach denen die bisher gängige Kennzeichnungspraxis keine Verwirrung bei den Verbrauchern erzeugt, so die Lebensmittelzeitung weiter. Man vermutet vielmehr, dass sich die DLMBK bei ihren prägenden Eingriffen bei der Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten von den Interessen anderer Branchen hat beeinflussen lassen.
Von Seiten der Rechtsberatung wird darauf hingewiesen, es sei höchst umstritten, ob prägende Eingriffe in die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten durch die DLMBK überhaupt erforderlich waren.
Aus diesem Grund werden sich auch die Gerichte mit diesen Kennzeichnungsfragen beschäftigen. Gerichte sind an Leitsätze nicht gebunden.
Ein international agierender Markenartikler hält darüber hinaus diese nationale Regelung für ein Handelshemmnis auf dem europäischen Markt.
QUELLE:
• Lebensmittelzeitung vom 31.08.2018 S. 24:
Dr. Herbert Otteneder