Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2022/2557 zugestimmt, nachdem der Bundestag das Gesetz bereits im Januar beschlossen hatte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt, dass damit erstmals bundeseinheitliche Rahmenregelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen werden. Als zentraler Teil der Lebensmittelwertschöpfungskette sei die Ernährungsindustrie selbst ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur in Deutschland und trage maßgeblich zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln bei.
Aus Sicht der BVE komme es nun entscheidend darauf an, dass die neuen Anforderungen praktikabel ausgestaltet werden und für Unternehmen klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte die BVE darauf hingewiesen, dass die Regulierung im KRITIS-Umfeld kohärent erfolgen müsse und insbesondere mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie abgestimmt werden sollte, um Doppelregulierungen und unnötige Bürokratie zu vermeiden. BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng sieht in der Zustimmung des Bundesrates zum KRITIS-Dachgesetz einen wichtigen Schritt für mehr Klarheit beim Schutz kritischer Infrastrukturen. Gleichzeitig werde der Erfüllungsaufwand für die Betreiber erheblich steigen. Positiv sei, dass der Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern nicht pauschal abgesenkt wurde. Damit bleibe der Anwendungsbereich des Gesetzes verlässlicher und verhindere, dass weitere Unternehmen ohne Not in den Regelungsbereich einbezogen werden. Die dennoch vorgesehene zusätzliche Einstufungskompetenz der Länder sehe die BVE überaus skeptisch. Hier drohe ein Flickenteppich unterschiedlicher Kriterien, der für Unternehmen zusätzliche Rechtsunsicherheit und bürokratischen Aufwand schaffe.
Die Forderung der Branche nach einer belastbaren Kosten- und Folgenabschätzung der neuen Anforderungen wurde im Gesetz leider nicht berücksichtigt. Für die Betriebe der Ernährungsindustrie ist nun entscheidend, dass die Umsetzung praxisnah und verhältnismäßig erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die kommenden Resilienzpflichten. Dafür muss dringend die nationale Risikoanalyse vorgelegt werden, damit Unternehmen klare Orientierungshilfen für ihre Vorbereitung erhalten.
Quelle: Meldung Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. vom 06.03.2026