Bei der Zubereitung von Speisen benutzen viele Verbraucher:Innen Küchenhilfen aus Kunststoff. Findet so Kunststoff einen weiteren Weg in unsere Lebensmittel, wenn er sich beim Mahlen von frischen Salzkörnern abreibt? Diese Frage stellte sich das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart.
Insgesamt hat das CVUA 14 Salzmühlen untersucht und vier davon waren auffällig. Die Kunststoffart wurde mittels IR untersucht. So wurde festgestellt, dass die Mühlen aus unterschiedlichen Kunststoffen gefertigt wurden. Salzmühlen, bei denen Abrieb festgestellt wurde, waren z. B. aus Polyethylenterephthalat (PET) und Polycarbonat. Die unauffälligen Salzmühlen hatten hauptsächlich Mahlwerke aus Keramik.
Nach einem Verzehr der erhaltenen Kunststoffteilchen könnten laut CVUA auch gesundheitliche Gefahren entstehen. Zur Herstellung von Polycarbonat wird unter anderem Bisphenol A verwendet, welches bei Erhitzung wieder freigesetzt werden kann. Bisphenol A wurde von der Europäischen Kommission als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft und durch die EFSA im April 2023 neu bewertet. Der neu festgelegte TDI-Wert (Tolerable Daily Intake) ist etwa 20 000 Mal niedriger als der im Jahre 2006 festgelegte vorläufige TDI. Das CVUA weist in seiner Meldung darauf hin, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung diese Einstufung jedoch nicht teilt und einen höheren TDI vorschlägt. Verbraucher:Innen, die Salzmühlen verwenden, sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob möglicher Abrieb zu erkennen ist und sie dann nicht weiter verwenden.
Quelle: Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart vom 16.02.2024
Dr. Greta Riel