Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg berichtet über die Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnische Organismen im Jahr 2021:
Insgesamt wurden 572 (442)* Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (gv-) Pflanzen untersucht, davon waren 28 (22)* positiv. Damit blieb der Anteil positiver Proben an der Gesamtzahl mit 4,9 % auf dem Niveau des Vorjahrs (5,0 %)*.
Nicht zugelassene gentechnische Veränderungen waren in Nudeln auf Reisbasis sowie in grüner Papaya nachweisbar. Bei den positiven Proben handelte es sich überwiegend um Nachweise zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 %. Somit kam es zu keiner Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen. Auch die stichprobenartigen Untersuchungen von Lebensmitteln aus GVO-relevanten Pflanzensorten wie Leinsaat, Raps, Tomate, Kartoffeln oder Zuckerrübe ergaben keine positiven Befunde.
Aktuell sind laut CVUA Soja, Baumwolle, Mais und Raps weltweit die flächenmäßig wichtigsten gentechnisch veränderten (gv-) Pflanzenarten. Der Anbau findet zu über 90 % in den Ländern USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und Indien statt. In Europa werden lediglich in Spanien und Portugal gv-Pflanzen angebaut.
Im deutschen Handel waren 2021 keine Lebensmittel mit „GVO-Kennzeichnung“ anzutreffen. Dahingegen werden vermehrt Lebensmittel mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ beworben, Ende 2020 ca. 14 300 Produkte ‒ vor allem Milch und Milchprodukte, Geflügelfleisch und Eier (Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) siehe Quellen).
Ende 2021 waren in der EU 85 gv-Sorten für den Import zur Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln zugelassen, darunter Mais, Soja, Raps, Zuckerrübe, und Baumwolle. Häufig handelte es sich bei diesen gv-Pflanzen um stacked events, die gleichzeitig Resistenzen gegenüber Herbizid-Wirkstoffen wie auch gegen Schadinsekten enthalten.
Deutschland und viele EU Mitgliedstaaten haben 2015 die einzige bisher in der EU erfolgte Zulassung zum Anbau von GVO Mais MON 810 nach dem sogenannten opt-out Verfahren widerrufen.
* in Klammern Zahlen aus 2020
QUELLE:
- www.ua-bw.de
- www.ohnegentechnik.org
Dr. Herbert Otteneder