Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
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Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Die Empfehlung zur Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wurde neugefasst und steht nach Zustimmung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz als Folgeversion 2.0 auf der BVL-Homepage zur Verfügung.

Hintergrund für die Überarbeitung der Empfehlungen ist das Inkrafttreten von § 44 Abs. 3 LFGB ab dem 01.09.2022 hinsichtlich der Pflicht zur elektronischen Übermittlung innerhalb von 24 Stunden von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von nicht sicheren Lebensmitteln sowie ab dem 31.12.2022 hinsichtlich der Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

Die Empfehlung soll den in der amtlichen Kontrolle tätigen Personen als Orientierung in Bezug auf die Ausgestaltung und Überprüfung von Rückverfolgbarkeitssystemen bei Lebensmittelunternehmen dienen. Sie kann zudem für Lebensmittelunternehmen hilfreich sein, um sich an den Anforderungen der Kontrollbehörden auszurichten. Die Empfehlung enthält Handlungshinweise ohne bindenden Charakter und ohne Zuschnitt auf einen speziellen Fall. Sie soll ein einheitliches Verwaltungshandeln gewährleisten und u. a. über die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178/20022, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/20113, des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) 4 und über die Inhalte der Leitlinien für die Anwendung der Artikel 11, 12, 13, 14, 17, 18, 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über das allgemeine Lebensmittelrecht informieren und weist auf die nationale Ausgestaltung der Vorgaben in § 44 Absatz 3 LFGB hin. Im Rahmen von Krisen und Ereignisfällen sollen die Inhalte der Empfehlung eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Lage unterstützen. Dr. Greta Riel

 

Quelle: Meldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 18.10.2024

 

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