Die elektrische Zigarette, E-Zigarette, elektronische Zigarette oder Vaporiser/Vaporizer, ist ein Gerät, das durch eine elektrisch beheizte Wendel (Coil genannt) eine meist nikotinhaltige, aromatisierte Flüssigkeit - das sogenannte
(E-) Liquid - zum Verdampfen bringt. Der dabei entstehende Nassdampf wird vom Konsumenten inhaliert oder gepafft. Im Unterschied zum Rauchen einer herkömmlichen Zigarette findet dabei kein Verbrennungsprozess statt.
Die (E-)Liquids müssen den tabakrechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies wird in Baden-Württemberg durch das Tabaklabor des CVUA Sigmaringen überprüft. Das Amt führt seit 2018 gemeinsam mit der Marktüberwachung und dem für die Tabaküberwachung zuständigen Fachreferat des Regierungspräsidiums Tübingen (RPT) jährlich eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit von Liquids für E-Zigaretten durch, die dem Geltungsbereich des Tabakrechts unterfallen.
Insgesamt wurden dabei im Jahr 2021 62 Proben untersucht, darunter 34 nikotinhaltige (55%) und 28 nikotinfreie Produkte (45%).
Der nach dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) gesetzlich vorgegebene Nikotin-Höchstgehalt von
20 mg/ml wurde in keiner der nikotinhaltigen Proben überschritten. Die deklarierten Nikotingehalte stimmten bei fast allen nikotinhaltigen Proben mit den analytisch bestimmten Gehalten überein. Nur in zwei Liquids war der Nikotingehalt um knapp 20% geringer als deklariert. Die als „nikotinfrei“ bezeichneten Produkte enthielten kein Nikotin.
Die Liquids wurden auf 33 verschiedene Aromastoffe untersucht. Verbotene Zusatzstoffe wurden in drei Proben nachgewiesen.
Die häufigsten Beanstandungsgründe betrafen Kennzeichnungsmängel. 17 von 62 Proben (27,4%) entsprachen nicht den tabakrechtlichen Vorgaben. So fehlte auf den Packungen unter anderem der Hinweis, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf (2x). Teilweise waren Angaben auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel fehlerhaft (3x). Zwei Produkten war kein Beipackzettel beigelegt. Der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ war bei allen nikotinhaltigen Produkten vorhanden, lediglich bei zwei Produkten jedoch nicht im gesetzlich geforderten Wortlaut.
Bei 44 Proben fiel die Beurteilung in den Anwendungsbereich der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Sie wurden vom RPT auf die entsprechenden Vorgaben überprüft. Dabei wurde bei 41 Proben (97%) mindestens ein Mangel festgestellt.
Als Fazit stellte das CVUA Sigmaringen fest, dass mehr als jede fünfte der nikotinfreien und knapp jede dritte der nikotinhaltigen Proben nicht den tabakrechtlichen Vorgaben entsprach. Im Vergleich zu den Untersuchungen der Vorjahre wird die Kennzeichnung der Produkte besser, trotzdem weisen noch mehr als ¼ der Proben Kennzeichnungsmängel nach Tabakrecht auf. Auch die Mängelquote bei der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung ist weiterhin sehr hoch.
QUELLE:
- https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=4&Thema_ID=14&ID=3633&lang=DE&Pdf=No
- https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette
Dr. Herbert Otteneder