Zulässige Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel sind EU-weit geregelt. In der EU-Pestizidverordnung sind für verschiedene Lebensmittelgruppen und für verschiedene Pestizide zulässige Höchstmengen festgelegt. Diese Werte liegen häufig zwischen 0,01 und 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel, teilweise aber auch darüber.
Das Logo „Zero residu de pesticides“ wird Werbezwecken eingesetzt und darf grundsätzlich nicht täuschen. Das Logo wurde 2017 von einem französischen Bauernverband gegründet. In den Folgejahren schlossen sich viele weitere Produzenten an.
Das Siegel garantiert keine absolute Freiheit von Rückständen, die Anwendung von Pestiziden ist sogar zulässig. Es verspricht aber, dass die Rückstände unter 0,01 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel liegen. Unterhalb dieser Grenze lassen sich Rückstände mit herkömmlichen Tests kaum nachweisen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist das Siegel kritisch zu sehen. Der Begriff „Zero“ (auf Deutsch: null) vermittele den Eindruck, dass die Produkte absolut keine Rückstände aufweisen, was tatsächlich nicht zugesichert wird. Verschiedene Umweltverbände wie Greenpeace und WWF kritisieren das Label, unter anderem, da der Einsatz von Pestiziden nicht ausgeschlossen und die Rückstandsfreiheit nicht durchgängig getestet werde.
QUELLE:
- Meldung lebensmittelklarheit.de vom 23.02.2022
Dr. Greta Riel