Lebensmittel sollten nur an Kinder vermarktet werden dürfen, wenn sie den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dazu soll die Bundesregierung eine umfassende gesetzliche Regulierung erlassen, die jede Form von Werbung (z.B. TV, Online, Plakate, Influencer), die Produktgestaltung sowie das Sponsoring umfasst.
Bislang hat die Bundesregierung auf die freiwillige Selbstbeschränkung der Wirtschaft gesetzt, um die Vermarktung unausgewogener Lebensmittel an Kinder zu begrenzen. Nach dem vom VZBV in Auftrag gegebenen Bericht „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“ tragen freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft allerdings nicht dazu bei, Kinder wirksam vor dem Marketing für unausgewogene Lebensmittel zu schützen.
Die Studie ergab, dass es sich bei den beworbenen Lebensmitteln für Kinder zum größten Teil um hochverarbeitete Lebensmittel mit einer hohen Energiedichte und einem hohen Gehalt an Zucker, Salz und gesättigten Fetten handelt. Diese Lebensmittel sind wesentlich für den Anstieg an Fettleibigkeit, Diabetes mellitus Typ 2 und weiteren ernährungsbedingten Erkrankungen mitverantwortlich.
Die bisherigen Selbstverpflichtungen lassen wichtige Lebensmittelgruppen und Marketingformen unbeachtet, und bieten durch vage Formulierungen zahlreiche Schlupflöcher. Das heißt unter anderem, es werden Richtwerte für Zucker, Fett oder Salz vereinbart, die weit hinter den von den Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten Nährwertkriterien bleiben. Weiter kritisiert der VZBV, dass das Bundesernährungsministerium Aufforderungen, Verhaltensregeln für Lebensmittel mit Fokus auf Kinder zu überarbeiten, an den Deutschen Werberat richtet. Träger des Deutschen Werberats sind Verbände, die unter anderem die Süßwaren- und Süßgetränkeindustrie sowie die Lebensmittel-, Werbe- und Tabakwirtschaft vertreten.
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Dr. Herbert Otteneder