Mehr Kinderkrankentage bei coronabedingten Einschränkungen an Kitas und Schulen
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Mehr Kinderkrankentage bei coronabedingten Einschränkungen an Kitas und Schulen

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes im Jahr 2021 ist vom Bundesrat bestätigt worden. Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, können dafür nun mehr Kinderkrankentage einsetzen.
Voraussetzung ist, dass die Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule pandemiebedingt behördlich geschlossen ist. Nach dem Beschluss des Bundesrates wird die Zahl der Krankentage pro Elternteil von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt 20 Tage.
Das Gesetz soll nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zügig in Kraft treten und rückwirkend zum 05.01.2021 gelten. Das Kinderkrankengeld beträgt 90% des Nettoverdienstes. Normalerweise zahlt es die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter zwölfjährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit Behinderung gilt das über diese Altersgrenze hinaus.

ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.
www.abvp.de
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