Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit dem Inhaltsstoff Melatonin sollen laut Hersteller das Einschlafen erleichtern und den Schlaf verbessern. Mit der Aufnahme melatoninhaltiger NEM können unerwünschte gesundheitliche Effekte verbunden sein. Nach einer Bewertung der vorhandenen wissenschaftlichen Daten rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) insbesondere Schwangeren, Stillenden, Kindern, Jugendlichen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen von der eigenständigen, unkontrollierten Verwendung melatoninhaltiger NEM ab.
„Melatoninhaltige Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht unkritisch – insbesondere über einen längeren Zeitraum – eingenommen werden“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Wer unter Schlafstörungen leidet, sollte die Ursache dafür ärztlich abklären lassen.“
Aus den vorhandenen Studien geht hervor, dass bereits niedrige Melatonin-Dosierungen (1 Milligramm pro Tag und weniger) unerwünschte gesundheitliche Effekte haben können. Zu den häufig beobachteten unerwünschten Wirkungen nach Einnahme von Melatonin durch gesunde Erwachsene gehörten Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, verringerte Aufmerksamkeit, verlängerte Reaktionszeit, Blutdruckabfall, Reduktion der Körpertemperatur, Albträume, Kraftlosigkeit, morgendliche Benommenheit und Gangunsicherheit.
Die schlaffördernde Wirkung von Melatonin hielt teilweise bis in den Folgetag nach der letzten Einnahme hinein an, was unter anderem die Teilnahme am Straßenverkehr oder die Befähigung, bestimmte Maschinen/Geräte zu bedienen, beeinträchtigen kann. Darüber hinaus weist das BfR darauf hin, dass bei paralleler Einnahme von Melatonin und bestimmten Arzneistoffen, unter anderem bei bestimmten blutdrucksenkenden Mitteln und Gerinnungshemmern, Interaktionen auftreten können, die im Einzelfall die Wirkung der betreffenden Arzneimittel bzw. des Melatonins beeinflussen könnten.
Quelle: Meldung und Stellungnahme Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 08.08.2024
Dr. Greta Riel