Bei den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen Mepiquat und Chlormequat handelt es sich um Wachstumsregulatoren. Sie hemmen pflanzeneigene Wuchsstoffe und vermindern dadurch die Zellstreckung und das Triebwachstum. Gleichzeitig verstärken sie die Blütenbildung und den Fruchtansatz und damit den Ertrag. Mepiquat und Chlormequat sind in der EU nur im Getreideanbau als Halmverkürzungsmittel zugelassen. Die Höchstmenge für Mepiquat beträgt 0,02 mg/kg, welcher der unteren analytischen Bestimmungsgrenze entspricht. Beide Wirkstoffe wurden in der Vergangenheit mehrfach in Kernobst und Gemüsearten nachgewiesen. Öko-Test verweist auf einen Fall, bei dem im Jahr 2001 Obstbauern vom Bodensee vermehrt Mepiquat illegal eingesetzt haben.
Nach den durch das Magazin Öko-Test veranlassten Untersuchungen an 33 naturtrüben Apfelsäften stellte das Labor in drei der 17 konventionell erzeugten Säfte über dem Rückstandshöchstgehalt (RHG) liegende Gehalte des Wirkstoffs Mepiquat fest. Zwei weitere Erzeugnisse enthielten „stark erhöhte“ Gehalte, d.h. sie schöpften den RHG zwischen 50 und 100% aus. Zur Rückrechnung auf den Gehalt an Mepiquat im Apfel steht kein Verarbeitungsfaktor des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung. Öko-Test stützt sich bei der Beurteilung des Wertes im Saft auf die Auffassung der Lebensmittelüberwachung. Danach ist die Konzentration von Pflanzenschutzmitteln im Saft mit derjenigen in der Frucht vergleichbar. Somit kann der Höchstwert des Apfels auch auf den Saft angewendet werden. In einem weiteren Apfelsaft wurden Spuren des bienengefährlichen Pestizids Acetamiprid nachgewiesen. Dessen Gehalt lag mittels des BfR Verarbeitungsfaktors für diesen Wirkstoff auf Apfel umgerechnet über 0,01 mg/kg. Bei allen übrigen konventionellen Apfelsäften wurden ebenso Spuren an Pestiziden nachgewiesen. Bei den 16 Bio-Säften waren keine Pestizide nachweisbar.
Sogenanntes „clean labelling“ ist weiterhin ein Problem in der Kennzeichnung. Öko-Test bemängelte in einigen Fällen die Werbung mit Selbstverständlichkeiten durch Hinweise wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „ohne Farb- und Konservierungsstoffe (laut Gesetz)“.
Rund zwei Drittel der Hersteller der untersuchten Säfte verwenden Äpfel von Streuobstwiesen. Für Öko-Test ein Grund weshalb alle Säfte im sensorischen Test die Note „sehr gut“ erhielten.
QUELLE:
- ÖKO-TEST Ausgabe 9/2022 S. 36 ff
Dr. Herbert Otteneder