Bier gehört aufgrund seiner Herstellungsweise und Zusammensetzung zu den keimärmeren Genussmitteln. Jedoch ist eine Kontamination des Bieres mit Keimen durch verschmutzte Zapfanlagen beim Ausschank möglich. Daher wird jährlich stichprobenartig „Gerstensaft“ im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock mikrobiologisch untersucht. In den Jahren 2020 und 2021 sind bis dato 29 Proben Schankbier aus Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern zur Kontrolle eingegangen. Dabei handelte es sich überwiegend um die Sorte „Pils“ unterschiedlicher Hersteller.
24 Biere (83 %) waren mikrobiologisch in Ordnung. In fünf Bieren wiesen die ExpertInnen des Landesamtes coliforme Keime nach. Sie gelten als Hygieneindikatorkeime. Die Bierproben wurden daher wegen sogenannter „hygienisch nachteiliger Beeinflussung“ beanstandet. Schon im Jahr 2014 zeigte sich eine ähnliche Beanstandungsrate (23 %). Das deutet auf die andauernde Problemlage in diesem Bereich hin.
Außerdem sind bei vier Bieren erhöhte Keimzahlen festgestellt worden. Dabei handelte es sich meist um Milchsäurebakterien. Bei weiterer Vermehrung dieser Verderbniskeime in bierführenden Leitungen kann es zu sensorischen Veränderungen des Bieres kommen. Dementsprechend wurde bei diesen Proben auf eine notwendige Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen in den Gaststätten hingewiesen.
QUELLE:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) vom 28.07.2021
Dr. Greta Riel