Im Zusammenhang mit einer Verbraucheranfrage informiert lebensmittelklarheit.de darüber, dass ein Händler das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels verlängern kann, wenn er dies begründen kann und seine Sorgfaltspflicht beachtet. Er sei dann für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels verantwortlich. Ein verlängertes MHD allein sei daher kein Reklamationsgrund, solange die gelieferte Ware einwandfrei sei.
In der Regel legten Hersteller die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums fest, indem sie beispielsweise Lagerungsversuche durchführen und dann über die Lagerdauer kontrollieren, wie lange das Produkt seine Qualität behält. Häufig sind Lebensmittel noch länger nach Ablauf dieses Datums genießbar. Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Händler Informationen auf Lebensmitteln, beispielsweise das MHD, grundsätzlich nur dann ändern, wenn dies Verbraucher:innen nicht täuschen kann und die Sicherheit des Lebensmittels nach wie vor gewährleistet ist. Händler sind für jede Änderung, die sie vornehmen, verantwortlich.
Mit der Frage, ob es zulässig ist, das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels zu verlängern, habe sich auch der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) beschäftigt. Der Expertenkreis kam zu dem Schluss, dass eine Änderung des Datums möglich ist, wenn die Anbieter dabei ihre Sorgfaltspflicht beachten und das neue Datum entsprechend begründen können. Sie übernehmen damit allerdings die volle Verantwortung für die Richtigkeit der geänderten Information. Ein verlängertes MHD allein sei aus rechtlicher Sicht also kein Reklamationsgrund. Wenn man jedoch eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung der Qualität feststelle, könne man die Ware reklamieren und einwandfreien Ersatz fordern.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit mache es jedoch einen unseriösen Eindruck, wenn das MHD nachträglich überklebt würde. Im konkreten Fall könnten Kund:innen durchaus Zweifel haben, dass das Produkt nach Ablauf des ursprünglichen MHD noch einwandfrei ist und der vorgesehenen Qualität entspricht. Das Portal fordert in diesem Zusammenhang, dass das MHD vom Hersteller auf Grundlage von Lagerungsversuchen sachgerecht ermittelt und festgelegt wird, sodass sich eine nachträgliche Änderung erübrige.
Quelle: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 03.05.2024
Dr. Greta Riel