Seit Stiftung Warentest Rückstände an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH/POSH) und ungesättigten aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in Schokoladenfiguren aus Adventskalendern im Jahr 2012 entdeckte, haben die beiden Verbrauchschutzorgane „test“ und „ÖKO-Test“ das Thema nicht mehr aus den Augen gelassen. Seither wurden in einer Vielzahl von Produkten diese Kontaminanten dank verfeinerter Messtechnik nachgewiesen, wie allein in diesem Jahr in Rapsöl, Nougatcreme und sogar in Vanilleeis (Food & Recht, 1/2018, 7/2018 und 9/2018).
In einer gesonderten Aktion ließ die Zeitschrift ÖKO-Test die Schokoladenfiguren von insgesamt 20 Adventskalendern auf Rückstände an MOSH/POSH und MOAH untersuchen. Das Ergebnis: In allen Proben konnten gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe der Kettenlängen C17 bis C35 nachgewiesen werden. Als „sehr stark erhöht“ bezeichnete ÖKO-Test die Werte bei 4 Erzeugnissen (> 4 mg/kg), als „stark erhöht“ die Werte bei 8 (>2 ≤ 4 mg/kg) und als „erhöht“ die Gehalte von 6 Erzeugnissen (>1 ≤ 2 mg/kg). Nur in zwei Proben enthielten die Proben Spuren an MOSH/POSH. Bei drei Proben war zudem auch der Nachweis auf aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) positiv. Auch die in der Gesamtzahl enthaltenen BIO-Erzeugnisse waren mit „erhöhten“ (eine Probe) und „sehr stark erhöhten“ Werten an MOSH/POSH (zwei Proben) belastet.
ÖKO-Test verweist dazu auf die gesundheitliche Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Danach werden gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) eines bestimmten Kettenlängenbereichs vom Körper aufgenommen und können auch beim Menschen in einigen Organen nachgewiesen werden. Aus tierexperimentellen Studien ist bekannt, dass Mineralölgemische, die solche Verbindungen enthalten, zu Ablagerungen und entzündlichen Effekten in der Leber in einem bestimmten Rattenstamm führen können. Die Relevanz dieses Befundes für den Menschen ist jedoch noch nicht geklärt. Des Weiteren können unter den aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) auch krebserregende Verbindungen sein. Laut BfR sollten diese Verbindungen in Lebensmitteln nicht nachweisbar sein.
QUELLE:
• ÖKO-TEST Ausgabe 12/2018 S. 36 ff
Dr. Herbert Otteneder