In einem Fragen-und-Antworten-Katalog äußert sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über mögliche gesundheitliche Risiken, die durch die Aufnahme von Titandioxid entstehen können. Dazu verweist das BfR auf mehrere neue Studien und die noch ausstehende Entscheidung zur Einstufung von Titandioxid als Gefahrstoff auf der Basis eines Vorschlags der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Weiterer Anlass ist die kürzlich in Frankreich bekanntgegebene Verordnung, nach der das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die den Lebensmittelzusatzstoff E 171 enthalten, in Frankreich ab 2020 für ein Jahr auszusetzen ist. Nach Auffassung der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) mangelt es an wissenschaftlichen Daten, um die Unsicherheiten der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Zusatzstoffs E 171 zu beseitigen. ANSES fordert Daten zur Charakterisierung der verschiedenen physikalisch-chemischen Formen von E 171 und zusätzliche toxikologische Daten über die möglichen Auswirkungen ihrer Aufnahme.
Titandioxid (TiO2) ist als Lebensmittelzusatzstoff E 171 nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen und kann als weißes Farbpigment unter anderem in Süßwaren und Überzügen, z. B. in Dragees und Kaugummi, zumeist quantum satis zum Einsatz kommen.
Zur Verwendung in kosmetischen Mitteln ist Titandioxid in zwei Positivlisten der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KVO) aufgeführt, und zwar in der Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffe (Anhang IV der EU-KVO) und in der Liste der zugelassenen UV-Filter (Anhang VI der EU-KVO). In UV-Filtern wird die Nanoform des Titandioxids verwendet, weil hier die transparente Erscheinung der Nanoform bei der Auftragung auf die Haut von Vorteil ist.
Im Jahr 2016 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Hinblick auf die orale Aufnahme von Titandioxid (E 171) mit Lebensmitteln zu dem Schluss, dass nach den bis dahin verfügbaren Daten keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen. Auch die Überprüfung von vier neuen Studien ergab für die EFSA keinen Anlass, die Bewertung von 2016 zu revidieren. Das BfR hält die Schlussfolgerung der EFSA für nachvollziehbar. Weiterhin enthält die ANSES-Stellungnahme laut EFSA keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die die dortige bisherige Einschätzung zur Verwendung von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff in Frage stellen.
Abschließend teilte das BfR mit, dass die EFSA und auch das BfR selbst sich weiterhin wissenschaftlich mit Titandioxid befassen werden. Ins-besondere werden noch Daten zur Reproduktionstoxizität zu prüfen sein, die nach den Empfehlungen der EFSA derzeit in einer neuen Studie erhoben werden.
QUELLEN:
• Titandioxid – es besteht noch Forschungsbedarf; Fragen und Antworten des BfR vom 22. Mai 2019; www.bfr.bund.de
• www.efsa.europa.eu (Start > Nachrichten > Lebensmittelfarbstoffe: Titandioxid markiert Meilenstein der Neubewertung) vom 14.09.2016
Dr. Herbert Otteneder