Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg berichtete über ihre im Jahr 2019 durchgeführten Untersuchungen an 17 Müsli-Produkten (Trockenerzeugnisse/Flockenmischungen) für Säuglinge (zum Beispiel ab 10. Monat) oder Kleinkinder (zum Beispiel ab 1 Jahr). Untersucht wurde deren Vitamin B1-Gehalt. Weiter wurde die Übereinstimmung der angegebenen Werte für Fett, Eiweiß und Zucker überprüft. Bestimmt wurden der Gehalt an Blei, Cadmium und Aluminium sowie die deklarierte Mengen an Kochsalz überprüft. Bei fünf Proben ergaben sich laut LVI Abweichungen von den geltenden Rechtsvorschriften.
Bei sämtlichen Proben standen Hinweise wie „ohne Zuckerzusatz“, „ungesüßt“ oder „Süße nur aus Fruchtzutaten“ und die zusätzliche Angabe „Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“ auf der Verpackung. Hierbei handelte es sich um Erzeugnisse, denen zwar keine Mono- und Disaccharide zugesetzt worden waren, die aber dennoch größere Mengen an Zuckern enthielten, die aus den verwendeten Zutaten stammten, zum Beispiel aus den getrockneten Fruchtflocken und von verwendeten Fruchtsaftkonzentraten. Die Gesamtzuckergehalte der Müslis lagen zwischen 7 und 19%. Die in der Nährwertkennzeichnung deklarierten Zuckergehalte stimmten mit den vom LVI ermittelten Werten im Rahmen der üblichen Toleranzen überein. Auch die deklarierten Fettwerte (3 – 7%) und die Eiweißgehalte (8 – 13%) zeigten innerhalb der tolerierbaren Schwankungsbreiten keine Abweichungen von den ermittelten Werten.
Auf einem Bircher Müsli war ein sehr hoher Fruchtanteil von 59% deklariert. Das LVI hielt die Angabe für nicht plausibel und beurteilte die Quid-Angabe als irreführend. Üblich sind laut LVI bei Bircher Müsli Fruchtanteile etwa zwischen 10 und 20%.
Von einer Ausnahme abgesehen, wurde Blei nur in Spuren nachgewiesen Lediglich in einer Probe Getreidebeikost erreichte der Bleigehalt 50% des zulässigen Höchstgehalts von 0,05 mg/kg. Die nachgewiesenen Cadmiumgehalte lagen durchschnittlich bei 0,02 mg/kg und damit unter dem Höchstgehalt von 0,04 mg/kg. Die in der Getreidebeikost ermittelten Werte für Aluminium lagen zwischen 0,5 und 3,6 mg/kg.
Bei allen 17 Produkten wurde der Gehalt an Vitamin B1 analytisch überprüft. In einem Fall war der vorgeschriebene Mindestwert nicht eingehalten. Bei einem weiteren Produkt war die Kennzeichnung der Zutaten im Zutatenverzeichnis nicht korrekt angegeben. Zudem wurde bei drei gleichartigen Bircher-Müslis die Bezeichnung als irreführend beurteilt, da diese Produkte laut Zutatenverzeichnis keinen Anteil an Nüssen oder Mandeln aufwiesen.
QUELLE:
- www.laves.niedersachsen.de (Start > Lebensmittel > Lebensmittelgruppen > Babaynahrung > Müslis speziell für Säuglinge und Kleinkinder – gesunder Start in den Tag?) Juni 2020
Dr. Herbert Otteneder