Nachweis neuer Gentechnikverfahren
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Nachweis neuer Gentechnikverfahren

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht nach experimentellen Ansätzen zur Nachweisbarkeit von Genome Editing. Dazu fördert das BMEL ein Forschungsprojekt zum Nachweis für Pflanzen, deren Erbgut mit der Genschere CRISPR/Cas verändert wurde.

Das mit rund 800 000 Euro dotierte Projekt startet am 1. Januar 2021. Auftragnehmer sind das Leibniz Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Beide Institute sind aufgefordert eine Machbarkeitsstudie zur Frage von Nachweisverfahren für Pflanzen, deren Erbgut mit der „Genschere“ CRISPR/Cas verändert worden ist, zu erstellen.

Genomeditierte Produkte fallen nach aktueller Rechtslage unter die Gentechnikregelungen der EU. Wenn genomeditierte Produkte auf den europäischen Markt gelangen, brauchen die Überwachungsbehörden gerichtsfeste Nachweisverfahren, um die Einhaltung des Gentechnikrechts zu kontrollieren. Verfügbar sind solche Verfahren aber noch nicht. Ergebnisse sollen bis Ende 2022 vorliegen.


QUELLE:

  •         bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/201211-forschung.htm


Dr. Herbert Otteneder

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