Nahrungsergänzungsmittel, die versprechen, Männer mit Wertvollem zu versorgen sind, wie die Stiftung Warentest feststellte, „bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls riskant“. Das Magazin „test“ veröffentlichte die Ergebnisse einer Studie, bei der 17 Nahrungsergänzungsmittel, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung und Aufmachung speziell an Männer richteten, untersucht und beurteilt wurden. Die Präparate mit dem Namen „man activ“, „Rote Kraft für aktive Männer“ oder „AdamProtekt Mikronährstoffe für den Mann“ wurden in Apotheken, Drogerien und bei Onlineanbietern erworben.
Was macht diese Nahrungsergänzungsmittel so besonders geeignet für den Mann? Die Liste der nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben ist hier hilfreich. So lautet eine der insgesamt 18 in Zusammenhang mit dem Element Zink – einem wahren Alleskönner - mögliche Angaben, „Zink trägt zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut bei“. Bei 12 der insgesamt 17 Testobjekten steht dieser Claim zum Teil auch in etwas abgewandelter Form auf dem Etikett. Auch für das Element Selen hält die Liste der zugelassenen Health Claims eine geschlechtsspezifische Wohltat bereit, mit dem Spruch, „Selen trägt zu einer normalen Spermabildung bei“. Acht der zinkhaltigen Produkte enthalten zusätzlich Selen und sollen mit diesem Hinweis den vermeintlichen Nutzen des Präparats noch unterstreichen.
Zusätzlich enthalten die Nahrungsergänzungsmittel der Testreihe noch weitere Mineralstoffe, Vitamine und Aminosäuren. In seiner Gesamtschau stellt Warentest dazu fest: „Der Nutzen dieser Mittel ist für die Zielgruppe aus ernährungswissenschaftlicher und ernährungsmedizinischer Sicht nicht belegt“. Bei 9 Produkten überschreiten einzelne Vitamine und Mineralstoffe die vom BfR empfohlenen Höchstmengen. Weiter fehlen z. B. Hinweise bei zinkhaltigen Präparaten, dass keine weiteren Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden, sollten die Zink enthalten. Ein Mittel enthält L-Arginin und weist auf der Packung darauf hin: „L-Arginin stimuliert die Blutgefäße für einen verbesserten Blutfluss“. Der Hinweis ist nicht in der Liste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthalten und damit verboten.
Besonders bedenklich ist der besonders hohe Gehalt an Vitamin A. Dies kann laut Warentest die Leber schädigen. Zwei Erzeugnisse enthalten Tribulusextrakte und weitere Pflanzenextrakte, denen potenzsteigernde Wirkungen nachgesagt werden. Speziell von den Tribulushaltigen Mitteln rät Stiftung Warentest ab, da die Pflanze giftige Stoffe enthalten kann.
QUELLE:
- test, Ausgabe 2/2023, S. 86 ff
- Stellungnahme Nr. 009/2021 des BfR vom 15.03. 2021: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012; Amtsblatt der EU Nr. L 136 vom 25.5.2012, S. 1
Dr. Herbert Otteneder