Der Bericht enthält die Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände, welche dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der Länder gemeldet wurden. Insgesamt beteiligten sich 19 Untersuchungsämter.
Danach wurden 19 611 Proben untersucht, darunter waren 5 495 Proben des Lebensmittel-Monitorings und 14 116 Proben, die risikoorientiert entnommen wurden und der Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften dienten. Im Monitoring erfolgt dagegen die Auswahl der Proben zufällig und repräsentativ mit dem Ziel, die Verbraucherexposition zu ermitteln. Die Planung der Monitoring-Proben wird bundesweit koordiniert. Beim den Übrigen wird die Probenauswahl auf Lebensmittel ausgerichtet, die erfahrungsgemäß ein höheres Risiko mit häufigen Überschreitungen aufweisen. Mit eingeschlossen in der Gesamtzahl waren1 516 Proben des mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramms der Union. Die nationalen Daten der einzelnen Mitgliedstaaten werden an die EFSA übermittelt, dort ausgewertet und zu einem europäischen Gesamtbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Der zuletzt veröffentlichte Bericht „The 2017 European Union Report on Pesticide Residues in Food“ ist auf der Homepage der EFSA abrufbar (siehe Quellen).
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 185 verschiedene Lebensmittel bundesweit bei der amtlichen Pestiziduntersuchung erfasst. Am häufigsten kamen mit jeweils über 500 Proben Erdbeeren, Milch und Milchprodukte, Äpfel, Paprika/Chilis, Tafeltrauben und Spargel zur Untersuchung. Bei Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Lebensmitteln war der Anteil der Proben ohne quantifizierbare Rückstände mit 33,3 % am niedrigsten. Der Anteil an Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen lag bei 3,1 %, der der beanstandeten Proben bei 1,6 %. Besonders häufig waren bei Bohnen mit Hülsen die Höchstmengen mit 8,4 % der Fälle überschritten, gefolgt von Grünkohl mit 6,3 % und frischen Kräutern mit 5,7 %. Letztere zählen seit Jahren zu den am häufigsten wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandeten Lebensmitteln. Proben aus Deutschland und aus den Mitgliedstaaten wurden in jeweils 0,7 % und aus Drittstaaten in 4,7 % der Fälle beanstandet.
Die prozentual meisten Beanstandungen ergaben sich bei den Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Nikotin, Fosetyl, Summe der Dithiocarbamate, Carbendazim, Chlorpyrifos, Chlormequat, Dimethoat, Anthrachinon, Tricyclazol und Glyphosat. Auf diese zehn Wirkstoffe entfielen 28,9 % aller Beanstandungen.
Nach wie vor unklar sind die Ursachen für die gehäuften Nikotinbefunde. Das Insektizid Nikotin ist wegen seiner hohen Giftigkeit in der EU bereits seit 2010 nicht mehr zugelassen. Als mögliche Ursachen für das Vorkommen von Nikotin in Proben aus Deutschland oder der EU werden natürliche Gehalte bei einigen Pflanzenarten (Nachtschattengewächse, wie z. B. Kartoffeln, Tomaten, Auberginen und Paprika/Chilis) diskutiert.
Weiter auffällig waren Überschreitungen bei in Chilischoten/Paprika und Tafeltrauben. 20 Proben wurden beanstandet. Mehrfach sind auch Warnmeldungen mit Chlorpyrifos zu Gemüsepaprika und Granatäpfeln aus Drittländern in das europäische Schnellwarnsystem RASFF ergangen. In der EU laufen auf Grund der Durchführungsverordnungen (EU) 2020/17 und 2020/18 die Genehmigung für die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl am 31.01.2020 aus.
In 14 Proben Kräutertee und Tee wurden Überschreitungen der Höchstgehalte von Anthrachinon nachgewiesen. Der Stoff ist in der EU als Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen. Ein Rückstandshöchstgehalt wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1146/2014 auf die spezifische Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/kg festgelegt. Es wird vermutet, dass Anthrachinon aus Verbrennungsrückständen stammt und beim Trocknungsprozess auf den Tee gelangt.
Bei 74 % der Proben aus ökologischem Anbau konnten keine Rückstände nachgewiesen werden. Wegen Überschreitungen der Höchstmengen wurden 0,4 % beanstandet.
Bei Säuglings- und Kleinkindernahrung wurden in 86,6 % der Proben keine quantifizierbaren Rückstände nachgewiesen. Der Anteil der Proben mit Rückständen lag bei 13,4 %, 0,8 % wurden wegen Überschreitung der Höchstmengen beanstandet.
Im Jahr 2018 wurden 5 136 Proben auf Chlorat untersucht und in 16,3 % davon Rückstände nachgewiesen. Wegen der Überschreitung der Höchstmenge von 0,01 mg/kg wurden 2,9 % beanstandet. Dabei waren fast ausschließlich Obst, Gemüse und andere pflanzliche Lebensmittel betroffen. Zu den möglichen Kontaminationsquellen verweist der Bericht auf die Anwendung von chlorathaltigen Bioziden, die Entstehung von Chlorat als Nebenprodukt bei der Trinkwasser-/Brauchwasserdesinfektion mit Chlorgas, kontaminiertes Beregnungs- oder Bewässerungswasser und belastete Böden.
QUELLEN:
• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Nationale Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ Zusammenfassung der Ergebnisse des Jahres 2018 aus der Bundesrepublik Deutschland vom 15.01.2020
• www.bvl.bund.de (Startseite > Service > Presse > Pressemitteilungen > Nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln festgestellt) vom 15.01.2020
• https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.5743
Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 3/2020)