Acetaldehyd kommt natürlicherweise in zahlreichen Lebensmitteln vor und wird aufgrund seines fruchtigen Geschmacks auch als Aromastoff eingesetzt. Die Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die aktuelle Datenlage zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos der Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff geprüft. Angesichts zahlreicher Datenlücken, die für eine vollständige Risikobewertung geschlossen werden müssen, und den sich daraus ergebenden Unsicherheiten, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Zweifel an der Sicherheit von Acetaldehyd als Aromastoff bestehen.
Die Frage, ob Acetaldehyd nach Aufnahme über Lebensmittel erbgutschädigend wirkt, könne derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Zum Beispiel kann eine solche Wirkung auf Gewebe mit direktem Kontakt zu Acetaldehyd, wie z.B. Mundhöhle oder Speiseröhre, nicht sicher ausgeschlossen werden. Es gebe zudem keine systematischen Daten zu Acetaldehydgehalten in Lebensmitteln. Darüber hinaus könne anhand analytischer Daten nicht unterschieden werden, ob die bisher gemessenen Gehalte in Lebensmitteln auf den Einsatz als Aromastoff, auf den Übergang aus Verpackungsmaterialien oder auf ein natürliches Vorkommen zurückzuführen sind. Auch anhand der Deklaration der Lebensmittel ist keine Abschätzung möglich, da Acetaldehyd unter die Zutat Aroma als Sammelbezeichnung fällt und nicht separat kennzeichnungspflichtig ist. Nach Ansicht der SKLM sollte daher der gezielte Zusatz von Acetaldehyd als Aromastoff aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes neu beurteilt werden.
QUELLE:
- Meldung Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) vom 01.08.2022
Dr. Greta Riel