Zum Jahresende veröffentlichte der Lebensmittelverband Deutschland die "Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis: Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegen Listeria monocytogenes in bestimmten Bereichen der Lebensmittelherstellung". Diese Leitlinie wurde im Rahmen des Verfahrens nach AVV Lebensmittelhygiene von den Bundesländern geprüft und anerkannt unter Koordination des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Leitlinie bietet eine freiwillige Orientierungshilfe für Lebensmittelunternehmer und Behörden und ist nicht verbindlich.
Quelle: Lebensmittelverband
Dr. Arno Langbehn