In einer Mitteilung nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Stellung zur neuen Pfandpflicht für Milch und den damit möglicherweise in Verbindung stehenden Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit. Seit Anfang 2024 gilt die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegkunststoff auch dann, wenn in diese Milch, Milcherzeugnisse und Milchmischgetränke abgefüllt wurden. Ab sofort gehören diese Flaschen also nach Gebrauch in den Pfandrücknahme-Automaten. Genau wie im Fall der bereits bekannten pfandpflichtigen Getränkebehälter für Limonade, Bier oder Saft sei laut BfR davon auszugehen, dass es durch Getränkerückstände in den Flaschen zu einer Verschmutzung der Automaten kommt, hier vor allem durch Milchfette und Eiweiße.
Eine umfassende Risikobewertung zu den möglichen Folgen dieser Verunreinigung sei derzeit jedoch nicht möglich, weil dafür die nötigen Daten fehlten. So sei nicht bekannt, wie stark die Automaten tatsächlich verschmutzt oder wie sie gereinigt und desinfiziert werden. Auch ob sich bakterielle Biofilme bildeten oder Schimmelpilze wachsen können, die die Gesundheit beeinträchtigen könnten, ist dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht bekannt. Bei sachgerechter Reinigung der Automaten ist nach aktueller Einschätzung des BfR ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings nicht zu erwarten. Auch Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit seien unwahrscheinlich. Das liege vor allem an verschiedenen technologischen Weiterentwicklungen der Pfandrücknahme-Automaten sowie an Fortschritten bei der Lebensmittelproduktion und -verpackung, die zu einer verringerten Keimbelastung führten.
Quelle: Mitteilung 001/24 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 10.01.2024
Dr. Greta Riel