Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse vom 14.04.2022 im Bundesanzeiger vom 28.07.2022 bekannt gemacht. Die Neufassung löst die bisherige Neufassung der Leitsätze vom 25.11.2015, die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17.04.2019 geändert wurden, ab.
Die Neufassung ist strukturell an die neue allgemeine Struktur der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches angepasst. Die Leitsatznummern wurden neu vergeben.
 
Bei den Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen wird unterschieden nach den Begriffsbestimmungen, der Herstellung, den Beschaffenheitsmerkmalen sowie der Bezeichnung und Aufmachung. In den Besonderen Beurteilungsmerkmalen sind die Produktgruppen nach dem Verarbeitungsgrad gegliedert. Darüber hinaus wurden die Begriffe Formfleisch, Hinweise auf eingelagerte Knochen und Knorpel sowie anhaftende Schwarte, Kotelettstrang, Hochrippe, rundes Roastbeef und Steak, Kalbsrouladen, Schaschlik, Hamburger Rauchfleisch, Gekochtes Rauchfleisch, gegarte Pökelfleischerzeugnisse aus Geflügelfleisch, Fleischsalatgrundlage und Corned beef überarbeitet.
 
Bezeichnungen, die den Begriff „Zigeuner“ enthalten, werden zukünftig in den Leitsätzen nicht mehr aufgeführt werden. Bei Hinweisen auf Lammfleisch sowie der Herkunft von Fleischzuschnitten wurde auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 mit einer Fußnote hingewiesen.
 
Um das Auffinden der über 320 neu vergebenen Leitsatznummern zu erleichtern, wurde eine Entsprechungsliste (siehe Quellen) erstellt. Die Entsprechungstabelle ist nicht Bestandteil der Leitsätze, sondern wird separat auf der Homepage des BMEL zur Verfügung gestellt.
 


QUELLE:

  • Elektronischer Bundesanzeiger (BAnz AT) vom 28.07.2022 B1
  • https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFleisch-entsprechungstabelle.html

 

Dr. Herbert Otteneder

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