Neufassung der Leitsätze für Obsterzeugnisse

Neufassung der Leitsätze für Obsterzeugnisse

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat die Neufassung der Leitsätze für Obsterzeugnisse vom 05.04.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
 
Die Gliederung folgt im Wesentlichen den bisherigen Leitsätzen vom 08.01.2008. In den besonderen Beurteilungsmerkmalen der Obsterzeugnisse werden, wie bereits in der Fassung aus 2008, die tolerierbaren Fehler beschrieben. Die Fehler selbst werden in Form fehlerhafter Stücke gezählt und deren Summe auf die Standardprobenmenge 500 g bezogen.
 
Beschrieben werden Obstkonserven aus einer und mehreren Fruchtarten mit und ohne Aufguss. Übliche Verarbeitungsformen sind ganze Frucht, Viertel und Scheiben. Wie bisher bleibt es auch bei den verkehrsüblichen Zuckerkonzentrationsstufen „sehr leicht gezuckert“ (9 % – 14 %), „leicht gezuckert“ (14 % – 17 %), „gezuckert“ (17 % – 20 %) und „stark gezuckert“ (>20 %). Für Obstkonserven aus insgesamt 17 verschiedenen Obstarten - darunter neu Cranberries - werden die oben beschriebenen tolerierbaren Fehler und die Abtropfgewichte mit einigen Anpassungen bei einzelnen Obstarten angegeben. Bei der Verwendung von Kulturheidelbeeren lautet die übliche Bezeichnung Heidelbeeren oder Kultur-Heidelbeeren. Die Bezeichnungen Blaubeeren, Waldheidelbeeren und Wildheidelbeeren werden nicht verwendet.
 
Bei Apfelmus - Obstkonserve ohne Aufguss – wird künftig die Zuckerkonzentrationsstufe in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben. Es entfällt die bisherige Festlegung des Mindestzuckergehalts von 16 %. Neu aufgenommen wurde eine Beschreibung von Apfelmark.
Die für alle Trockenfrüchte geltende, allgemeine Beschreibung ist deutlich enger gefasst als in der Fassung 2008. Die Fehlertoleranzen für getrocknete Äpfel, Aprikosen, Datteln, Feigen, Pflaumen und Weinbeeren (Rosinen) entsprechen weitgehend der Fassung aus 2008.
 
Den umfangreichen Leitsätzen wurde zur besseren Übersicht ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt.
 
QUELLE:

  • Elektronischer Bundesanzeiger (BAnz AT) vom 09.06.2022 B1

 

Dr. Herbert Otteneder

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