Im Jahr 2021 wurde eine neue Insektenart erstmals für die Erzeugung von Lebensmitteln in der Europäischen Union zugelassen, genauer: die Larve des gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor). Später folgten die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria, Zulassung am 12. November 2021), die Hausgrille (Acheta domesticus, am 10. Februar 2022) sowie die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus, im Januar 2023). Zudem liegen der EU-Kommission weitere Anträge auf Zulassung vor. Inwieweit der Verzehr dieser Lebensmittel allergische Reaktionen hervorrufen oder Allergien auslösen kann, wird derzeit noch wissenschaftlich untersucht.
Bisher sind nur wenige Fälle von allergischen Reaktionen nach dem Verzehr von Lebensmitteln mit Insektenmehl bekannt. Auch zur Häufigkeit von Lebensmittelallergien gegen Insekten gibt es für Europa derzeit keine Angaben. Die wenigen Studien, die sich damit befasst haben, stammen überwiegend aus dem ostasiatischen Raum, wo der Verzehr von Insekten geläufiger ist. Schwere allergische Reaktionen sind dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland bislang nicht bekannt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Insekten-Lebensmitteln noch selten ist. Grundsätzlich könnten sich lau BfR nach Insektenverzehr allergische Reaktionen an der Haut zeigen, in Form von Nesselsucht, Juckreiz, Ausschlag oder Schwellungen. Es könne aber auch zu Kurzatmigkeit, respiratorischem Asthma, Übelkeit, Durchfall oder schlimmstenfalls zu einem anaphylaktischen (=allergischen) Schock kommen, der potenziell lebensbedrohlich ist.
Quelle:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Mitteilung Nr. 029/2023 vom 27. Juni 2023
Dr. Greta Riel