Novellierung der Trinkwasserverordnung

Novellierung der Trinkwasserverordnung

In der aktuellen „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ vom Juni 2023 wurde u.a. die EU-Richtlinie 2020/2184 umgesetzt.
 
Neu aufgenommen wurden u.a. Grenzwerte für Bisphenol A und Microcystin-LR. Werte für Arsen, Blei und Chrom wurden abgesenkt. Ebenso neu in der Trinkwasserverordnung sind Chlorat, Chlorit und Halogenessigsäuren (HAA–5) aufgeführt, die durch Desinfektion von Trinkwasser eingeführt werden können.
 
Die Grenzwerte für PFAS sind in Anlage 2 Teil 1 festgeschrieben. Dabei sind PFAS in zwei Gruppen zusammengefasst, mit Grenzwerten mg/l von 0,00010 und 0,000020.

 
Dr. Arno Langbehn

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