Obst ohne deutsche Beschriftung
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Obst ohne deutsche Beschriftung

Bei unverpackten Lebensmitteln wie Obst und Gemüse müssten Anbieter nur wenige Informationen kennzeichnen. Dies seien beispielsweise der Preis sowie bestimmte Zusatzstoffe oder Behandlungsverfahren wie „gewachst“. Auch Allergene müssten genannt werden, beispielsweise bei einer Salatmischung oder bei Suppengrün mit Sellerie. Für die meisten Obst- und Gemüsearten sei zudem die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Für einige Obst- und Gemüsearten, beispielsweise Äpfel, Trauben und Tomaten, seien zudem weitere Angaben wie die Sorten- und die Klassenbezeichnung erforderlich. Diese verpflichtenden Angaben müssten Lebensmittelklarheit zufolge in deutscher Sprache gemacht werden. Für freiwillige Informationen hingegen gäbe es eine solche Vorgabe nicht. Sie können auch in anderen Sprachen gekennzeichnet werden. Die Informationen dürften aber nicht täuschen.   

Auch wenn es überraschend sei: Es gäbe laut Lebensmittelklarheit keine Verpflichtung, die Obst- oder Gemüseart zu kennzeichnen. Vor allem bei unbekannten Obstarten dürfte es aber im Interesse des Unternehmens liegen, die Kund:innen zu informieren. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sei es ungünstig, wenn Anbieter freiwillige Informationen nur in einer Sprache aufdrucken, die für einen Großteil der Bevölkerung nicht verständlich ist. Es sei daher nachvollziehbar, wenn Kund:innen unzufrieden sind, wenn ihnen auf diese Weise Informationen vorenthalten werden.

Quelle: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 13.06.2024
Dr. Greta Riel

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