Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer wünscht sich eine Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen gerecht zu werden. Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlten Cramer zufolge noch immer notwendige Regelungen und Instrumente.
Der BVL-Präsident verwies auf die EU-Vorhaben im Rahmen des „Digital Services Acts“. Eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister und Logistikunternehmer, die mit den Behörden zusammenarbeiten wäre laut Cramer insbesondere für die Durchführung anonymer Onlineprobenbeschaffungen unbedingt erforderlich. Ohne diese Verpflichtung seien andere rechtliche Regelungen auf europäischer oder nationaler Ebene notwendig, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Internet durchzusetzen.
Angesichts der wachsenden Bedeutung des Online-Handels schlägt er die Etablierung eines EU-Referenzzentrums für die eCommerce Kontrolle vor. Dieses könnte die Behörden der EU-Mitgliedstaaten etwa bei Online-Recherchetechniken, zu Methoden zur Online-Probenbeschaffung oder beim Kontakt zu Diensteanbietern unterstützen. Fehlende spezifische Regelungen beklagte Cramer auch bei der Bewertung von Lebensmittelzutaten. Geregelt sei hier lediglich der Rahmen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln, inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Regelungen über Höchst- und Mindestgehalte von Vitaminen und Mineralstoffen seien zwar in Vorbereitung, fehlten derzeit aber noch.
QUELLE:
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24.03.2022
Dr. Greta Riel