Papiertrinkhalme häufig nicht verkehrsfähig

Papiertrinkhalme häufig nicht verkehrsfähig

Trinkhalme aus Papier werden als Alternativen für Kunststofftrinkhalme angeboten, um das Aufkommen von Einwegkunststoffabfall und dessen Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Als Nassverfestigungsmittel wird bei der Produktion von Papier Epichlorhydrinharz genutzt. Hieraus können im Verarbeitungsprozess Kontaminanten, sog. Chlorpropanole wie 1,3-DCP und 3-MCPD entstehen, die in das Papier und bei längerer Benutzung auf die Lebensmittel übergehen können.

Im November 2019 untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart Papiertrinkhalme auf ihren Gehalt an 3-MCPD (3-Monochlor-1,2-propandiol), 1,3-DCP (1,3-Dichlor-2-propanol) sowie 2-MCPD (2-Monochlor-1,3-propandiol). Aus den Trinkhalmen wurde ein Kaltwasserextrakt gemäß DIN EN 645 hergestellt. Der Kaltwasserextrakt der Trinkhalme wurde anschließend aufgereinigt und nach Derivatisierung mittels GC-MS auf Chlorpropanole untersucht.

Die nachgewiesenen Übergänge an Chlorpropanolen in den Kaltwasserextrakt bei 6 von 13 Proben hatten zur Folge, dass diese Papiertrinkhalme als nicht verkehrsfähig zu beurteilen waren.  Daher empfiehlt das CVUA Stuttgart, Getränke mit Papiertrinkhalmen nicht über längere Zeit stehen zu lassen.

Laut BfR-Empfehlung sollte der Gehalt an Chlorpropanolen in den Papieren auf ein technisch machbares Minimum reduziert werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigten laut CVUA Stuttgart, dass es technologisch möglich ist, die Herstellungsprozesse so zu steuern, dass wenig Chlorpropanole im Papierprodukt enthalten sind, die auf Lebensmittel übergehen können.

 

QUELLE:

  •  Bericht Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart vom 30.09.2020

 

Dr. Greta Riel

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