2020 wurden durch das Niedersächsische. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insgesamt 26 Bananenproben aus Bioanbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände überprüft. In 21 der insgesamt 26 untersuchten Proben (= 81 %) wurden keine Rückstände festgestellt. In fünf Bananenproben (= 19 %), davon drei Proben aus Ecuador, und je eine Probe aus der Dominikanischen Republik und aus Peru war jeweils ein Pestizidrückstand nachweisbar. In allen fünf Proben wurden die zulässigen Höchstgehalte nicht überschritten. Es war jeweils nur ein Wirkstoff nachweisbar. Mehrfachrückstände waren somit in keiner Probe enthalten.
Bei einer Probe aus Ecuador konnten Rückstände des im Bioanbau erlaubten Insektizids Spinosad unterhalb des zulässigen Höchstgehaltes quantitativ bestimmt werden. Bei den übrigen Proben handelte es sich um Rückstände der im Bioanbau nicht zugelassenen Insektizide Abamectin und Acetamprid sowie um Reste der im Bioanbau unzulässigen Fungizide Fenpropimorph und Thiabendazol. Acetamiprid, Fenpropimorph und Thiabendazol waren nur in Spuren in den Proben nachweisbar. Der Rückstandsgehalt von Abamectin lag noch im Bereich der analytischen Messunsicherheit von 50 % oberhalb der Bestimmungsgrenze (0,01 mg/kg).
Somit entsprachen auch alle fünf Bananenproben mit Rückständen der Angabe „Bio“. Die geringen Rückstandsgehalte der im Bioanbau unzulässigen Wirkstoffe könnten laut LAVES auch durch Verschleppungen bei Transport oder Lagerung verursacht worden sein und müssen nicht zwangsläufig aus unerlaubten Anwendungen stammen.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vom 22.04.2021
Dr. Greta Riel