Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersuchte von Anfang 2020 bis Ende 2021 insgesamt 131 Möhrenproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Davon stammten 50 Proben aus biologischer Produktion. Die angegebenen Anbauländer waren Deutschland (84), die Niederlande (13), Spanien (13), Dänemark (7), Italien (6), Belgien (2), Österreich (2) sowie Israel (1).
Bei drei Proben blieb das Ursprungsland mangels Angaben ungeklärt. Die 50 Bioproben stammten aus Deutschland (24), den Niederlanden (10), Dänemark (6), Spanien (5), Italien (2), Österreich (2) und Israel (1).
In 72 von 131 Möhrenproben wurden keine Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. Dazu gehörten 22 Proben aus konventioneller Produktion und 50 Proben aus Bioanbau. In 59 Proben konventionell erzeugter Möhren waren Pestizidrückstände bestimmbar. Von diesen Proben kamen 45 aus Deutschland, vier aus Spanien, drei aus den Niederlanden und jeweils zwei aus Italien und Belgien. Bei drei Proben waren der Ursprung unklar. In keiner dieser Proben wurden die zulässigen Höchstgehalte überschritten.
Von den konventionell erzeugten Möhrenproben mit Rückständen enthielten 26 Proben einen Wirkstoff. Mehrfachrückstände wurden in 33 Proben festgestellt. In 21 Proben wurden zwei Wirkstoffe festgestellt, in neun Proben drei und in zwei Proben vier. Das Maximum bildeten fünf Rückstände in einer Möhrenprobe aus Deutschland. Insgesamt wurden Rückstände von 15 verschiedenen Pestizidwirkstoffen festgestellt. Am häufigsten waren Rückstände des Fungizids Boscalid in den Proben bestimmbar (23). Unzulässige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wurden in den Proben aus deutschem Anbau nicht nachgewiesen.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel