Auf einem Tiefkühl-Fertiggericht prangt das "EU-ÖKO"-Logo mit der Angabe „EU-Landwirtschaft“, jedoch sind Honig aus Mexiko und Pfeffer aus Tansania enthalten. Diese Länder sind nicht Teil der EU. Eine Verbraucheranfrage beschäftigt sich mit der Frage, ob hier das EU-Landwirtschaftssiegel verwendet werden kann. Gibt es dafür nicht die EU-/Nicht-EU Kennzeichnung?
Lebensmittelklarheit stellt in diesem Zusammenhang klar: bei Bio-Lebensmitteln müssen Anbieter eine Herkunftsangabe machen. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, kann der Name dieses Landes angegeben werden. Andernfalls werden die Angaben „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden, „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden und „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden, unterschieden. Zutaten in kleinen Mengen bis insgesamt fünf Prozent müssen bei der Herkunftsangabe jedoch nicht berücksichtigt werden. Der Honig aus Mexiko und der Pfeffer aus Tansania können zusammen nur fünf Prozent des genannten Produkts ausmachen. Die übrigen Zutaten müssen aus der EU stammen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sei es verbraucherfreundlich, wenn Anbieter die Herkunft der Rohstoffe auf die Verpackung schreiben. Die Angabe des Ursprungslandes solle demnach für jedes Lebensmittel sowie für dessen primäre Zutat(en) verpflichtend sein. Die Ausnahmeregelung für Zutaten in kleinen Mengen sei jedoch sinnvoll, da beispielsweise viele Gewürze nicht aus EU-Landwirtschaft erhältlich seien. Ohne diese Regelung wäre die Herkunftsangabe bei verarbeiteten Lebensmitteln sehr häufig „EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft“ – und diese habe laut Lebensmittelklarheit kaum einen Informationswert für Verbraucher:innen.
Quelle: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 17.07.2024
Dr. Greta Riel