Im Jahr 2020 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover 289 Proben aus dem Brot- und Kleingebäcksortiment aus niedersächsischen Bäckereien und Großbäckereien sowie des Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Bei 214 Proben (74 Prozent) konnten die Prüferinnen und Prüfer keine Mängel feststellen. Das Vorkommen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wurde nicht beobachtet. Bei zwei Proben wurde der Richtwert für Acrylamid gemäß VO 2017/2158 überschritten.
Rund ein Drittel der Proben musste beanstandet werden. In 16 Fällen gab es Abweichungen von den deklarierten Nährwerten (Fett siebenmal, Eiweiß einmal, Ballaststoffe achtmal). Diese abweichenden Angaben wurden als irreführend beurteilt. Hauptgrund für die hohe Beanstandungsrate waren zahlreiche Kennzeichnungsmängel, bei denen die Regeln der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) nicht korrekt umgesetzt wurden. Mangelnde Hervorhebung von Allergenen, fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit, fehlende QUID-Angaben (Quantative Ingredient Declaration, also die Angaben bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen mittels einer Prozentangabe), fehlende oder formal fehlerhafte Nährwertdeklaration und mangelnde Lesbarkeit von Angaben sind nur einige Beispiele.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel