Wie das Magazin DER SPIEGEL berichtet, kommt ein Gutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das im Auftrag der „Ärzte gegen Massentierhaltung“ erstellt wurde, zu dem Schluss, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für die körperliche Unversehrtheit der Bürger verpflichte die Bundesregierung, Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten. Besonders inflationär würden die Notmittel mit einem Anteil von 40 Prozent aller Antibiotika in der Geflügelmast eingesetzt, so Reinhild Benning von der am Gutachten beteiligten Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch Umwelt- und Tierschutzverbände fordern, bei der geplanten Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes Reserveantibiotika in Ställen zu verbieten. Diese Medikamente werden auch in der Humanmedizin als letzte Möglichkeit gegen resistente Bakterien eingesetzt. Sie werden in der Tierhaltung immer häufiger verabreicht, da herkömmliche Antibiotika oft nicht mehr wirken. Wo viele Antibiotika eingesetzt werden, steigt jedoch die Belastung mit resistenten Keimen, die auf den Menschen übertragen werden können – etwa bei der Zubereitung von Fleisch, so das Magazin.
Weiter forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung verringern“ die Anwendung des Wirkstoffs Colistin sowie aller weiterer Reserveantibiotika in der Geflügelhaltung gesetzlich auszuschließen. Außerdem sind Tierhaltungssysteme so umzubauen, dass die Gesundheit der Tiere ohne die Anwendung von Antibiotika gewährleistet werden könne. Und bei der Züchtung solle laut dem Antrag ein Schwerpunkt auf robuste Zweinutzungsrassen gelegt werden.
QUELLE:
- spiegel.de/wirtschaft/tierschutzverbaende-wollen-verbot-von-reserveantibiotika
- presse-nachrichten.de/sarah-wiener-fordert-absolutes-verbot
- Bundestagsdrucksache 19/28658 vom 19.04.2021
- Bundestagsdrucksache 19/13549 vom 25.09.2019
Dr. Herbert Otteneder