Im Rahmen des Berichts zur Lebensmittelüberwachung 2017 stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Schwerpunkte vor. Darin verweist das Amt darauf, dass viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime ihre Patienten und Heimbewohner beim Essen unnötigen gesundheitlichen Risiken aussetzen. So werden dort Feinkostsalate, streichfähige Rohwurst, Weichkäse mit Oberflächenschmiere, Räucherfisch und Tiefkühlbeeren angeboten. Diese Lebensmittel können stark mit Keimen belastet sein und sind somit bei empfindlichen Personengruppen in der Lage schwere Infektionskrankheiten auszulösen. Nur 10 % der im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2017 untersuchten Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhaus- und Kureinrichtungen verzichteten bei der Essensversorgung ihrer Patienten und Heimbewohner ganz auf solche Risikolebensmittel.
Bereits 2011 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Handlungsempfehlungen zum Schutz besonders empfindlicher Personengruppen vor Lebensmittelinfektionen herausgegeben, die es jährlich aktualisiert. Nur gut die Hälfte der kontrollierten Einrichtungen (45 %) kannte diese Empfehlungen. Hier müsse, so der BVL-Präsident, das Bewusstsein für risikobehaftete Lebensmittel deutlich zunehmen.
Weiter verweist das Amt auf das Zoonosen-Monitoring 2017, wonach 389 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche an das Robert Koch-Institut und das BVL gemeldet wurden, darunter 49 Ausbrüche, deren Ursache sicher bestimmt werden konnte. Neun dieser Ausbrüche (18,4 %) betrafen Schulen, Kantinen und Pflegeheime.
QUELLE:
• www.bvl.bund.de (Startseite > Presse / Infothek > Für Journalisten > Presse- und Hintergrundinformationen > Unnötige Risiken bei Verpflegung in Pflegeheimen und Krankenhäusern) vom 06.12.2018
Dr. Herbert Otteneder (siehe auch Food & Recht, 1/2019)