Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) vom 14.03.2019 über das europäische Kontrollsystem für ökologische/biologische Erzeugnisse erwähnte beispielhaft folgende Kontrollergebnisse:
Kontrollsysteme der EU
In Italien wurde bei zwei überprüften Kontrollstellen festgestellt, dass viele Inspektionsbesuche gegen Ende des Jahres durchführt wurden, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Besuche weniger wirksam sind, zumindest bei Pflanzenerzeugern. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die aktualisierten Verzeichnisse der Unternehmer und ihrer Öko-/Bio-Zertifikate im Internet zu veröffentlichen. In Frankreich werden diese Informationen von einigen Kontrollstellen nicht im Internet zur Verfügung gestellt, was die Transparenz mindert und die Durchführung von Rückverfolgbarkeitstests verlangsamt. Ferner ergaben Überprüfungen in Spanien (Andalusien), dass die Kontrollen der zuständigen Behörde unzureichend dokumentiert sind.
Einige Kontrollstellen in Bulgarien informierten die zuständige Behörde über bestimmte Arten von Regelverletzungen lediglich im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung. Eine der Kontrollstellen hatte beschlossen, bestimmte im Katalog angegebene Durchsetzungsmaßnahmen nicht anzuwenden. Ferner wandte keine der geprüften Kontrollstellen angemessene Maßnahmen für das Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe an.
In Tschechien wurde festgestellt, dass die Kontrollstellen im Jahr 2016 durchschnittlich 33 Tage und im Jahr 2017 durchschnittlich 55 Tage benötigten, um der zuständigen Behörde eine Regelverletzung zu melden, durch die der ökologische/biologische Status eines Erzeugnisses beeinträchtigt wurde.
Die Mitgliedstaaten haben Berichte über ihre Kontrollaktivitäten an die Kommission zu übermitteln. Bis Juni 2018 hatten drei Mitgliedstaaten ihre Berichte für 2016 noch nicht vorgelegt. In einer Vielzahl von Fällen waren die in den Berichten enthaltenen Informationen über das Kontrollsystem unvollständig. 13 der 26 erstellten Berichte wiesen mittel- bis hochgradige Informationslücken auf.
Kontrollsystem für in die EU eingeführte Erzeugnisse
Aus Nicht-EU-Ländern eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse können auf zwei Arten zertifiziert werden: Zum einen durch Anerkennung der Produktionsvorschriften und Kontrollsysteme als gleichwertig mit den in den EU-Verordnungen bestehenden Regelungen („anerkannte Drittländer“). Zum andern durch Kontrollstellen, die von der Kommission für die ökologische/biologische Produktion außerhalb der EU anerkannt wurden ("anerkannte Kontrollstellen"). Anerkannte Kontrollstellen haben ihren Hauptsitz häufig in der EU, üben aber ihre Tätigkeiten überall in der Welt aus. Von daher ist die Überwachung der anerkannten Kontrollstellen für die Kommission schwierig, da sie sich nicht auf die Arbeit einer zuständigen Behörde stützen kann, räumte dazu der EuRH ein. Ende Juni 2018 waren 57 als gleichwertig anerkannte Kontrollstellen zugelassen. Der EuRH wies auf Reihe von Schwachstellen hin, die bei den Kontrollen anerkannter Kontrollstellen durch die Kommission aufgedeckt, aber nur zögerlich oder nicht behoben wurden. Außerdem mussten geplante Besuche einiger Länder (beispielsweise Ägypten und Mexiko) mitunter abgesagt oder verschoben werden aufgrund von Sicherheitsempfehlungen der zuständigen Dienststellen der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).
Zur Überprüfung des ökologischen/biologischen Status sollte der Ursprung eines Erzeugnisses entlang der gesamten Lieferkette zurückverfolgt werden können. Bei entsprechenden Tests durch den EuRH konnten in 83 % der Fälle die Unternehmer desselben Mitgliedstaates ermittelt werden. Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten und aus einem Drittland waren nur zu 71 bzw. 58 % vollständig zurück verfolgbar.
In seinen Schlussbemerkungen forderte der EuRH die Kommission zu einer Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Öko-Kontrolle auf, die bis 2020 umzusetzen sind.
QUELLE:
• Europäischer Rechnungshof Sonderbericht 2019 Nr. 4/ 2019: „Das Kontrollsystem für ökologische/biologische Erzeugnisse […]“
Dr. Herbert Otteneder (Food & Recht, Mai/2019)