n seiner Stellungnahme vom 23. April 2018 bewertete das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Risiko durch Solanin in Speisekartoffeln neu und legte einen Glykoalkaloidgehalt von Speisekartoffeln von unter 100 mg/kg Frischgewicht als unbedenklich fest.
Kartoffeln gehören zur Familie der Nachtschattengewächse. Sie können die für diese Pflanzenfamilie typischen Glykoalkaloide α-Solanin und α-Chaconin enthalten. Der Verzehr von grünen, keimenden oder beschädigten Kartoffeln kann zu Vergiftungen durch Glykoalkaloide führen. Aus den letzten 100 Jahren sind nur wenige Vergiftungsfälle bekannt und dokumentiert. Aufgrund der unspezifischen Symptome könnte eine nicht unerhebliche Dunkelziffer bestehen.
Ausgangspukt für die Bewertung waren Erkrankungsfälle in einer Familie im Zusammenhang mit dem Verzehr von Kartoffelgerichten. Nach dem Verzehr traten Erkrankungssymptome wie Erbrechen und Bauchschmerzen auf. Untersuchungen ergaben einen Gehalt der Kartoffel an Glykoalkaloiden von 236 mg/kg. Im Allgemeinen werden Kartoffeln mit einem Glykoalkaloidgehalt von bis zu 200 mg/kg Frischgewicht bisher als unbedenklich angesehen. Der sehr geringe Abstand dieses Wertes vom Wert, bei dem im aktuellen Fall Krankheitssymptome festgestellt wurden, zeigt, dass auch unterhalb dieser Schwelle Vergiftungssymptome möglich sind
Das BfR hat auf Basis der gegenwärtig verfügbaren Daten eine NOAEL (No Observed Adverse Effect Level: höchste Dosis, bei der keine unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen beobachtet werden) von 0,5 mg pro kg Körpergewicht und Tag abgeleitet. Um diese Dosis nicht zu überschreiten, sollte der Glykoalkaloidgehalt von Speisekartoffeln bei unter 100 mg/kg Frischgewicht liegen.
Das BfR empfahl unter anderem, Kartoffeln kühl, dunkel und trocken zu lagern und grüne Stellen und Sprossknospen, sogenannte „Augen“ in Kartoffeln, großzügig zu entfernen. Beim Verzehr mit Schalen sollten grundsätzlich nur unverletzte, frische Kartoffeln verwendet werden. Auch sollten Kartoffelgerichte nicht verzehrt werden, wenn diese einen bitteren Geschmack aufweisen.
QUELLE:
- Stellungnahme Nr. 010/2018 des BfR vom 23. April 2018; www.bfr.bund.de
Dr. Herbert Otteneder