2017 wurden vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 129 Speiseöle (u. a. 77 als kaltgepresst oder nativ bzw. nativ extra bezeichnet) und dabei schwerpunktmäßig Oliven-, Nuss-, Lein-, Raps-, Kürbiskern- und Palmöl untersucht:
- Bei den 250 verschiedenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gilt Benzo(a)pyren als deren Leitsubstanz, wobei eine Quelle für die Entstehung von PAK bei Ölen das Trocknen und Rösten von Ölsaaten darstellt ‒ Benzo(a)pyren wird als krebserzeugend eingestuft und daher ist ein Grenzwert u. a. für zum Verzehr als Lebensmittel bestimmte Öle von 2,0 μg/kg festgelegt.
- Ein weiterer Grenzwert von 10 μg/kg gilt für die Summe von Benzo(a)-pyren, Benz(a)anthrazen, Benz(b)fluoranthen und Chrysen.
- Bei der Untersuchung von 76 Speiseölen auf PAK gab es bei einem Schwarzkümmelöl und einem kaltgepressten Leinöl Höchstmengenüberschreitungen der Summe der vier PAK ‒ zudem war bei dem Schwarzkümmelöl die Höchstmenge für Benzo(a)pyren überschritten, bei einem weiteren Schwarzkümmelöl waren die Höchstmengen an den vier PAK und an Benzo(a)pyren knapp unterschritten.
- Sämtliche anderen Erzeugnisse hielten die Höchstmengen ein, allerdings konnten geringe PAK-Mengen in den meisten Ölen analysiert werden.
- Der zulässige Höchstwert für Blei bei Fetten und Ölen beträgt 0,10 mg/kg ‒ bei sämtlichen 19 Proben Rapsöl war der Bleigehalt nicht bestimmbar (Bestimmungsgrenze: 0,02 mg/kg).
- Bei der Untersuchung von 91 Ölen (30 kaltgepresste Öle, 42 als „Olivenöl nativ extra“ bezeichnete Öle, 19 andere Öle) auf den Gehalt an Stigmastadien ‒ entsteht bei der Raffination von pflanzlichen Ölen durch den Abbau des Pflanzensterins β-Sitosterin ‒ überschritten zwei als „Olivenöl nativ extra“ bezeichnete Öle den Grenzwert von 0,05 mg/kg deutlich.
- Diese nicht zutreffend bezeichneten Öle dürfen nicht unter dieser Bezeichnung vermarktet werden ‒ bei den anderen als kaltgepresst bezeichneten Ölen wurden Gehalte < 1 mg/kg ermittelt.
- Bei der Bestimmung der Peroxidzahl wurde in sämtlichen 119 Proben der vorgegebene Grenzwert eingehalten.
QUELLE:
- Mittelung des LAVES (ohne Datum)
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen