"Superfood" 2017: Zahlreiche Beanstandungen

"Superfood" 2017: Zahlreiche Beanstandungen

Die Bewerbung von „Superfood“ (z. B. Moringa Oleifera-Pulver, Gersten- und Weizengraspulver, Gojibeeren, Chiasamen, Spirulina-Algen, Maca- Wurzelpulver, Blütenpollen) suggeriert dem Verbraucher, dass diese Produkte einen besonders hohen Nährstoffgehalt aufweisen und mit dem Verzehr ein gesundheitlicher Zusatznutzen verbunden ist:

  •  Das CVUA Stuttgart hat 29 Proben auf Pestizide und bestimmte Kontaminanten untersucht ‒ elf Proben bzw. 38 % (Moringapulver: 7, Weizengraspulver: 3, Gojibeeren: 1) wiesen Rückstände > 0,01 mg/kg sowie Rückstandsgehalte an einem oder mehreren Wirkstoffen über den gesetzlich gültigen Höchstmengen auf (2016: 78 %).
  •   Bei einer Probe „Öko-Superfood“ (5,3 %) wurde die Auslobung „Öko“ aufgrund zum Teil deutlich überhöhter Rückstände als irreführend beurteilt (2016: 33 %).
  •  In 22 (76 %) von 29 Proben Moringa-, Gerstengras- und Weizengraspulver sowie in einer Probe Chiasamen und getrocknete Gojibeeren wurden Gehalte von Perchlorat analysiert ‒ bei 14 Proben (Moringapulver: 12, Weizengraspulver: 2) mit erhöhten Gehalten an Perchlorat > 0,1 mg/kg wurden Hinweisgutachten mit Bezug zur EU-Kontaminantenverordnung (EWG) Nr. 315/93 erstellt, um eine Ursachenforschung und Maßnahmen zur Minimierung der Gehalte zu ermöglichen.
  • Bei der Untersuchung von 25 Proben auf eine mikrobiologische Belastung hat das CVUA Stuttgart in fünf Proben pathogene Keime ermittelt.
  •  Bei einem Gerstengraspulver wurden Verotoxin bildende Escherichia coli (VTEC) nachgewiesen („gesundheitsschädlich“), bei vier Proben (Moringapulver: 2, Gerstengraspulver: 1, Spirulina: 1) Bacillus cereus ‒ die nachgewiesenen Keimzahlen lagen aber nicht in krankheitsauslösenden, gesundheitlich bedenklichen Bereichen.
  • Das CVUA Karlsruhe hat 33 Proben (Moringa: 13, Gerstengras: 3, Weizengras: 5, Gojibeeren: 7, Spirulina: 5) auf eine ionisierende Bestrahlung untersucht ‒ bei einer Probe Moringapulver konnte eine unzulässige Bestrahlung festgestellt werden.
  •  Sechs von 27 auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersuchte Proben wiesen auffällige Gehalte auf (Moringa: 5, Spirulina: 1) ‒ vier Proben (Moringa: 3, Spirulina: 1) überschritten den für Nahrungsergänzungsmittel festgelegten Höchstgehalt von 50 μg/kg (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006).
  • Das CVUA Stuttgart hat 14 Proben Blütenpollen auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) untersucht ‒ sechs Proben wiesen Gehalte bis zu 3600 μg/kg auf und wurden als gesundheitsschädlich und als nicht sichere Lebensmittel eingestuft.


QUELLE:

•  Untersuchungsämter-BW vom 28.08.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

 

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