Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte 22 Chiasamen, 14 Moringahaltige Produkte und 17 Matcha-Erzeugnisse (Tee und Pflanzenpulver) mit folgenden Ergebnissen:
Chiasamen (Salvia hispanica) sind als neuartige Lebensmittel seit 2009 zugelassen. Chiasamen wird manchmal als „zur Darmreinigung empfohlen“ angepriesen oder es wird ihnen eine die Gewichtsreduzierung erleichternde, „sattmachende“ Wirkung zugeschrieben, die wissenschaftlich nicht belegt ist. Hierfür sind auch keine gesundheitsbezogenen Angaben gemäß der VO (EG) Nr. 1924/2006 (Health- Claims-Verordnung) zugelassen.
Bei Matcha (japanisch für „gemahlener Tee“) handelt es sich um das fein gemahlene intensiv grüne Pulver der jungen Blattspitzen von bestimmten Grünteesorten (Camellia sinensis). Den Produkten werden im Internet zahlreiche gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben, zum Beispiel „gesunder Wachmacher“, „Schlankmacher“, bis hin zu krankheitsbezogenen Aussagen wie „schützt vor Krebs, Diabetes …“.
Moringaprodukte stammen vom Moringabaum (Moringa oleifera) auch Meerrettichbaum genannt. Moringaprodukte werden im Internet, beispielsweise als „eine der nährstoffreichsten Pflanzen der Welt“, mit „unzähligen positiven Effekten für die Gesundheit“ wie z. B. „antioxidativ“, „antientzündlich“ oder „Detox“. beworben. Der Nährstoffreichtum kommt h von Moringa und Chiasamen kommt jedoch durch die geringe verzehrte Menge nicht zum Tragen.
Knapp die Hälfte der vom LGL untersuchten Proben fiel mit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf. Während bei den Chiasamen-Proben meist Nährwerte nicht richtig gekennzeichnet oder übertrieben dargestellt waren, standen bei den Matcha- und Moringaproben nicht zugelassene gesundheitsbezogene Wirkversprechen, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrten, im Vordergrund.
Die Untersuchung der insgesamt 53 Produkte auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Fremdstoffe ergab keine Höchstmengenüberschreitungen. Zwei Matcha-Proben wiesen erhöhte PAK-Gehalte auf. Bei einem moringahaltigen Produkt wurden Salmonellen nachgewiesen. Da das betreffende Produkt als Pulver für die Zubereitung von kalten Speisen bestimmt war, beurteilt das LGL die Probe als nicht sicher.
Zu vergleichbaren Ergebnissen kommen die CVUÄ Stuttgart und Karlsruhe, die wie Moringa Oleifera-Pulver, Gersten- und Weizengraspulver, Gojibeeren, Chiasamen, Spirulina-Algen, Maca-Wurzelpulver und auch Blütenpollen untersuchten.
Insgesamt untersuchten die beiden CVUÄ im Jahr 2017 29 Proben, die unter den Marketingbegriff „Superfood“ zusammengefasst werden. Darunter wiesen 11 (38 %) Rückstände an Pestiziden über den gesetzlich gültigen Höchstmengen auf. Hinzu kamen bei 22 (26 %) Proben mit Gehalten von Perchlorat, darunter 14 Proben mit Gehalten über 0,1 mg/kg. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden in einer Probe verotoxinbildende E-coli-Bakterien (VTEC) festgestellt und als gesundheitsschädlich i. S. von Artikel 14 VO(EG) Nr. 178/2002 beurteilt. Bei einer Probe Moringa-Pulver konnte eine unzulässige Bestrahlung festgestellt werden.
Vier Proben überschritten den für Nahrungsergänzungsmittel festgelegten Höchstgehalt von 50 µg/kg Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Zu den „Superfoods“ werden auch Blütenpollen gerechnet. Sie wurden auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) untersucht. Sechs der untersuchten Proben wiesen sehr hohe PA-Gehalte (bis zu 3 600 µg/kg) auf. Sie wurden als gesundheitsschädlich und als nicht sichere Lebensmittel eingestuft.
Die Überprüfung der Aufmachung und insbesondere ihrer Werbung im Internet der „Superfood“- Proben durch die CVUÄ ergab in 90 % der Fälle Mängel. Meist fehlten die Mengenangaben zu den beworbenen Nährstoffen oder um die Verwendung unzulässiger nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben. Nahezu jede Internetbewerbung enthielt irreführende Angaben.
QUELLEN:
• www.lgl.bayern.de (Startseite > Lebensmittel > Technologien > Funktionelle Lebensmittel > Superfood – wirklich super? Untersuchung von Chia, Matcha und Moringa - Ergebnisse 2017) vom 01.08.2018
• „ www.cvuas.de (Start > CVUA Stuttgart > Aktuelle Meldungen aus Stuttgart > „Superfood“ – hält nicht, was der Name verspricht) vom 28.08.2018
Dr. Herbert Otteneder (Food & Recht, 11/2018)