Laut BfR werden als Superfoods häufig Lebensmittel bezeichnet, deren Inhaltsstoffe als besonders vorteilhaft für die Gesundheit gelten - zum Beispiel durch einen hohen Anteil an Vitaminen oder Mineral- und Ballaststoffen. Der BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel weist darauf hin, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung die beste Basis ist, um gesund zu bleiben. Diese kann durch importierte Superfoods ebenso unterstützt werden wie durch heimische Obst- und Gemüsesorten.
Laut einer Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Rahmen eines Verbrauchermonitors Spezial des Jahres 2020 in Deutschland haben 70 Prozent der Befragten schon einmal von dem Begriff “Superfood” gehört. Bei einem Drittel der Befragten stehen Superfoods mindestens einmal in der Woche auf dem Speiseplan. Knapp 40 Prozent geben jedoch an, gar kein Superfood zu verzehren. 48 Prozent der Bevölkerung halten Chiasamen, Goji-Beeren oder Quinoa für den Bestandteil einer gesundheitsbewussten Ernährung.
Eine einheitliche Definition von Superfoods gibt es derzeit nicht. Unter diesem Begriff vermarktete Lebensmittel können neuartige Lebensmittel entsprechend der EU-Richtlinie (EU) 2015/2282 sein, so z.B. Chiasamen. Goji-Beeren und Quinoa gehören nicht zu dieser Gruppe.
Zu den gesundheitlichen Risiken dieser Lebensmittel informiert das BfR wie folgt:
Chiasamen wurde im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Neuartiges Lebensmittel einer umfangreichen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. In einer Stellungnahme aus 2019 zur Sicherheit von Chiasamen kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass der Verzehr von Chiasamen, die während ihrer Herstellung, Verarbeitung oder Zubereitung keiner Hitzebehandlung bei oder über 120°C unterzogen werden müssen, nach derzeitigem Stand des Wissens gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Studie deutet jedoch darauf hin, dass die Verwendung von Chiasamenmehl beim Backen von Keksen (10 % bis 20 % Anteil) möglicherweise zu einem stark erhöhten Arcylamidgehalt führen kann. Die Verwendung zum Kuchenbacken ist nur für ganze, nicht gemahlene Chiasamen bis zu einem Anteil von 10 % zugelassen, nicht jedoch für Chiasamen in Form von Mehl.
In Bezug auf Goji-Beeren war dem BfR keine abschließende gesundheitliche Bewertung möglich. Es fehlten toxikologische Daten und Studien an Tieren und Menschen zur Aufnahme von Goji-Beeren in höheren Mengen über einen längeren Zeitraum. Bei Einschätzung der verfügbaren Daten ergeben sich für das BfR derzeit keine Hinweise auf unerwünschte akute bzw. chronische Wirkungen.
Die Samenschale von Quinoasamen enthält Saponine, die einen bitteren Geschmack aufweisen und die Darmschleimhaut schädigen können. Der Saponingehalt wird in handelsüblichem Quinoa durch Waschen bzw. Schälen der Samen minimiert. Stellungnahmen zur gesundheitlichen Risikobewertung von Quinoa durch das BfR liegen derzeit nicht vor.
QUELLEN:
- Stellungnahme Nr. 052/2020 des BfR vom 18.11. 2020:
- www.bfr.bund.de (Start > Presse > Presseinformationen > 2020 > Chia, Goji & Co. - Superfoods gehören für etwa die Hälfte der Bevölkerung zu einer gesunden Ernährung) vom 18.11.2020
Dr. Herbert Otteneder